Status Gemeinnützigkeit des Vereins

Du schreibst ja die bislang wichtigsten Personen. Mittlerweile haben wir ein neues Admin Team und seit Juli letztem Jahres einen neuen Vereinsvorstand. Somit gibt es eine vollständige neue Generation. Zwar steht immer noch der 01.01.2020 im Raum, aber es gibt hier eben durchaus Bestrebungen das Ruder herumzureißen.

Damit der Freifunk hier in dieser Region aber mit diesem Verein eine Chance hat müssen aber eben alle anpacken und mithelfen.
Und wenn sich jetzt jemand hinstellt und einen Vortrag über Freifunk hält, dann ist es zwar ärgerlich falls der Verein Freifunk Rhein Neckar e.V. irgendwann mal unter die Räder kommt, aber Freifunk hängt ja nur bedingt am Freifunk Rhein Neckar e.V. Es wäre ja durchaus möglich etwas neues aufzubauen (wenn es eben genug überzeugte Personen gibt).

Hier wird jetzt seit mittlerweile über einem halben Jahr nur noch über die Gemeinnützigkeit diskutiert und nichts anderes mehr gemacht. Das sollten wir ändern!

Und ich könnte mir durchaus vorstellen das man auch einen Vortrag über Freifunk halten kann und dabei dann eben zwangsläufig auch auf die aktuelle politische Gemeinnützigkeits-Situation eingehen kann und sollte.

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Erklär du mir bitte nicht was wir machen. Das ist mir sehr bewusst und, ob du es glaubst oder nicht, ich bin in dem Punkt mit dir einer Meinung. Das einzige Problem, das Finanzamt ist das eben nicht. Und was wir wollen ist damit egal.

Was ich sage ist, dass in der Satzung des Vereins aktuell Bildung eben als primärer Punkt steht und somit haben wir, egal wo du oder ich die Gemeinnützigkeit tatsächlich verorten, dieses primäre Sitzungsziel auch zu verwirklichen damit wir die Gemeinnützigkeit behalten. Punkt. Dieser Aspekt ist rechtlich nicht verhandelbar.

Wenn man das nicht möchte, muss man die Satzung ändern. Das ginge auf der angekündigten MV. Mit einer entsprechenden Änderung wäre aber vorerst das Thema Gemeinnützigkeit erledigt. Selbst dann betrifft das auch nur die Zukunft und ich hab über das Jahr 2019 gesprochen. Ergo, bis dahin haben wir uns an das zu halten was in der Satzung steht, das ist unabhängig von der Aufschiebung die der Vorstand aktuell beim Finanzamt am laufen hat. Denn, selbst wenn Freifunk überraschend Gemeinnützig werden sollte, muss die Satzung geändert werden unter den aktuellen Umständen.

Das ist dem FA leider egal.

Das ist ja auch Werbung und keine Bildungsarbeit. Die wäre ja unabhängig vom Netz, das wäre nur ein Anwendungsbeispiel zum Experimentieren.

Ob du es glaubst oder nicht, ich habe einfach sehr sehr viel Arbeit in das Projekt gesteckt und möchte euch darauf hinweisen das ihr ins offene Messer lauft. Aber das ist ja offensichtlich nicht gewünscht. Vielleicht muss man manche Erfahrungen einfach selber machen.

Und um das klar zu machen, es geht mir um den Verein, nicht die Community bei meinen Äußerungen.

Aber wisst ihr, ich glaube einfach was ich glaube und lasse euch glauben was ihr glauben wollt.

Du beziehst Dich auf die Satzung?

  1. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    […]
    • der Förderung und Unterstützung des Zugangs zu Informationstechnologie für sozial benachteiligte Personen
    […]

Da jenen Personen das Internet nicht ausgedruckt wird (oder?), ist es der Netzbetrieb, der diese Förderung und Unterstützung realisiert. Mir ist schon klar, daß sich genau daran das FA stoßen mag – angehalten durch den AEAO –, aber der FFRN e. V. fördert dort doch wenn, dann ausschließlich per Netzbetrieb?

Letztlich ist das offensichtlich Darlegungs- wie Auslegungssache. Wenn man sich selbst klein macht und im Duktus »bitte bitte lieber Sachbearbeiter, wir haben zwar überhaupt und gar nicht gemeinnützig gehandelt dieses Jahr, aber wir wollen uns wirklich bessern« auftritt, kann man den Aberkennungs­be­scheid auch gleich zum Abstempeln miteinreichen. Glücklicherweise ist der aktuelle Vorstand doch etwas kämpferischer eingestellt, und das ist meines Erachtens auch gut so.

Dann flashst Du die betreffenden Knoten am 28.12.2019 halt auf die »Ramschdomäne« vom Münsterland, dann läuft »Freifunk« auch über den Jahreswechsel und einen eventuellen Vereinstod weiter …

Wobei, nochmal: die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins Freifunk Rhein-Necker e. V. hieße AFAICS nicht, daß der Verein schlagartig aufhörte zu existieren. Es hieße, daß der Verein mit Stichtag 01.01.2020, 00:00 Uhr, keine angesparten Mittel mehr hätte (Satzungskröte, die man schlucken muß); alles im Voraus bezahlte liefe bis zum Ende der bezahlten Laufzeit weiter (und müßte vom Vorstand wohl proaktiv ersteinmal gekündigt werden aufgrund der Ebbe in der Kasse) und ab dem 1.1.2020, 00:00 Uhr, dem nicht mehr gemeinnützigen Verein zufließende Mittel könnte er wieder, satzgemäß, verwenden …

… ohne Schwarzmalerei (»… und unser Verein und unser Netz sind ab dem 1.1.20 daher Geschichte«). Denn keiner weiß, was am 1.1.20 geschehen wird.

Nur mal so: So’n Server im Netz kostet um die 60 Euro pro Monat, das sind jetzt keine Summen, die es unwahrscheinlich erscheinen lassen, daß sich Menschen finden, die eine Überbrückungsfinanzierung sicherstellen, oder?

Hmm, wo konkret? »Wissen«, da wäre ich bei Dir, aber »Bildung« ist unter ferner liefen.

  1. Zweck des Vereins ist die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien sowie die Verbreitung und Vermittlung von Wissen über Funk und Netzwerktechnologien.

  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • die Förderung der Bildung und Forschung bezüglich moderner Kommunikationsnetze, insbesondere durch das Internet und durch Vorträge, Veranstaltungen, Vorführungen und Publikationen
    • der Förderung und Unterstützung des Zugangs zu Informationstechnologie für sozial benachteiligte Personen
    • der Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen sowie Bürgerdatennetzen.
    • Kulturelle, technologische und soziale Bildungs- und Forschungsobjekte
    • die Veranstaltung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen und Konferenzen, sowie die Teilnahme der Mitglieder.

Aber mal was ganz anderes: wieviele Mittel hat der Verein denn überhaupt ausschließlich basierend auf der Tatsache, daß er als gemeinnützig angesehen wurde, eingeworben? Bis auf bei Spaßkassen und andere Anstalten öffentlichen Rechts dürfte es doch eher egal sein, ob der Verein eine Spendenquittung ausstellen kann oder nicht?

Jedenfalls haben in meinem Umkreis sowohl der Hochstifter als auch der Münsterländer (Förder-) Verein ohne Gemeinnützigkeitsbestrebungen sich als tragende Säulen für die von ihnen unterstützte Klientel erwiesen.

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Exakt da :)

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
die Förderung der Bildung und Forschung bezüglich moderner Kommunikationsnetze, insbesondere durch das Internet und durch Vorträge, Veranstaltungen, Vorführungen und Publikationen

Und ach ja…das hab ich vielleicht vergessen zu erwähnen… ich hab das damals mit dem Finanzamt ja geklärt das wir überhaupt die Gemeinnützigkeit bekommen. Und da war ganz klar das Bildungsthema ausschlaggebend das wir es doch bekommen haben. Das der Rest da überhaupt drin steht war eher Verhandlungsgeschick.

Alles bisherige. Da waren eben auch Firmen und andere dabei die das nur gegen Spendenquittung (Wegen Steuerrückerstattung und so) gemacht haben.

Bei open Petition läuft eine Petition, die eben die sich gegen die momentane Welle der Aberkennung der Gemeinnützigkeit vieler bestehender Vereine wendet. Vielleicht wollt Ihr ja unterschreiben?

https://www.openpetition.de/petition/online/die-zivilgesellschaft-nuetzt-der-gemeinschaft

Letzte Woche am 29.01.2020 war der Finanzminister Scholz im Bundestagsausschuss für Digitales. Dort hat er mitgeteilt das der Gesetzesentwurf zum Thema Gemeinnützigkeit von Freifunk quasi fertig ist.

Quelle: das Video von MdB Anke Domscheit-Berg https://www.youtube.com/watch?v=wnVDsuh_5ZM&feature=youtu.be

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Update aus dem Bundesrat.

Der Bundesrat hat am 03.09.2020 folgendes beschlossen:

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020)
PDF: Drucksache 503/20 (Beschluss)

Darin enthalten sind Punkte Freifunk betreffend:

  1. Zu Artikel 22 Nummer 8a - neu - (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 26 - neu - AO) Artikel 23 Nummer 1a - neu - (Artikel 97 § 1d Absatz 4 - neu - EGAO)

a) In Artikel 22 ist nach Nummer 8 folgende Nummer 8a einzufügen:

„8a. In § 52 Absatz 2 Satz 1 wird in Nummer 25 der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 26 angefügt:

„26. die Förderung der Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.““.

Begründung:

Zu Buchstabe a:
Das gemeinnützige Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft soll durch die Aufnahme eines neuen Katalogzwecks in die Abgabenordnung unterstützt werden. Die neue Ziffer ermöglicht es, auch solche Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen, die auch bzw. ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die Einrichtung und Unterhaltung von „Freifunk-Netzen“ als neue Nummer 26 in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung aufgenommen. Grundvoraussetzung für die Steuerbegünstigung dieser wesentlichen Aktivität im Bereich Freifunk ist eine eindeutige, trennscharfe Definition des Förderzwecks. Diese erfolgt in Satz 1 der neuen Nummer 26 Satz 2 der Regelung dient zur Abgrenzung des gemeinnützigen Freifunks von kommerziellen Angeboten im Bereich der Kommunikationsnetzwerke.

Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2017 einen entsprechenden Gesetzesantrag ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucksache 107/17 (Beschluss)), welches aufgrund der Diskontinuität nicht abgeschlossen wurde. Eine Wiederaufsetzung erfolgte Ende 2018 (BR-Drucksache 573/18 (Beschluss)). Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zu dem Gesetzentwurf im Januar 2019 die Initiative des Bundesrates begrüßt, jedoch angekündigt, die Förderung des Freifunks erst im Zusammenhang mit weiteren Veränderungspotentialen für den Bereich der Gemeinnützigkeit, die die Bundesregierung identifiziert hat, insgesamt in einem Gesetzentwurf zu bündeln (BT-Drucksache19/6925). Derzeit ist nicht absehbar, wann die Bundesregierung ihrer Ankündigung nachkommt. Aufgrund der für erforderlich gehaltenen Gesetzesänderung ist ein erneuter Aufgriff geboten.

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Hört sich sehr gut an für Freifunk. Was ich nicht verstanden habe: ist mit der Annahme durch den Bundesrat jetzt Freifunk automatisch gemeinnützig, oder müssen da noch andere Gremien zustimmen bzw. wir da noch was geändert?

Das der Bundesrat die Gemeinnützigkeit von Freifunk unterstützt ist nichts neues. Das gab es schon mehrmals. Beschließen muss das aber eben der Bundestag. Und dort will die Regierung nun schon länger eine größere Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durchführen. Doch wie das bei großen Projekten so ist, ist das kompliziert, dauert und hat keine große Priorität und fällt somit leider öfters Mal hinten runter.

Es ist nicht hoffnungslos, aber beschlossen ist es eben auch noch längst nicht.

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Laut dem Büro von Konstantin von Notz (Grüne) wird das Steuergesetz am 6.11.2020 im Bundestag im Plenum in der Dritten Lesung sein. Hoffentlich wird es dann beschlossen in der Form wie vom Bundesrat.

weitere Infos:
https://gruen-digital.de/2020/10/freifunk-endlich-als-gemeinnuetzig-anerkennen/

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Etwas ausführlicher wird diese Sache auch im großen Freifunk-Forum diskutiert. Hoffen wir mal das beste für das Gesetz…

Update zum Thema.

03.12.2020: Einigung in der Koalition zum Jahressteuergesetz

Die Koalitionsfraktionen haben sich geeinigt
Neue gemeinnützige Zwecke
(ab Seite 140 der Vorlage, Ziffer 44 und 45)

Freifunk als neue Ziffer 26: “Förderung der Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.”

Der aktuelle Zeitplan (Stand 04.12.2020):

  • Voraussichtlich Mittwoch, 9.12.2020: Erneute Behandlung im Bundestags-Finanzausschuss
  • Voraussichtlich Mittwoch, 16.12.2020 oder Donnerstag, 17.12.2020: 2./3. Lesung Bundestag
  • Freitag, 18.12.2020: Bundesratsentscheidung
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Es sieht weiterhin gut aus. Hoffen wir mal.

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Das Jahressteuergesetz soll wohl am Mittwoch (16.12.2020) um etwa 18:20 im Bundestag dran sein und soweit ich das gesehen habe steht es aktuell dann für Freitag (18.12.2020) in der vorläufigen Tagesordnung des Bundesrates.

Es ist soweit, der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit ist Freifunk nun selbst ein anerkannter Zweck in der Abgabenordnung. Das Gesetz muss noch durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden, aber das sollte dann auch die Tage passieren (soll ja wohl ab 01.01.2020 gültig sein). Damit sollte sich dann hoffentlich auch das Gemeinnützigkeitsproblem des Freifunk Rhein-Neckar e.V. lösen.

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Das Jahressteuergesetz wurde dann auch tatsächlich noch kurz vor Jahresende im Bun­des­ge­setz­blatt veröffentlicht:

Bun­des­ge­setz­blatt - Teil I - 2020 - Nr. 65 vom 28.12.2020 - Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
(Freifunk findet auf Seite 30 des PDFs Erwähnung.)

Damit sollte die Gemeinnützigkeit von Freifunk dann jetzt auch wirklich durch sein. :partying_face: :

Nun muss der @Vorstand das nur noch mit dem Finanzamt klären und dann sollte der Verein hoffentlich erstmal in ruhigeren Gewässern (was die Gemeinnützigkeit anbelangt) unterwegs sein.

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Das ist eine sehr gute Nachricht :)

Ich freue mich auch sehr darüber und danke dem Vorstand, dass er die Nerven behalten hat um das Ganze auszusitzen! Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Auch gerade die Corona Krise hat gezeigt, wie wichtig in Dt. Weiterbildung in Sachen Netzwerk und deren Anwendung ist ! Unser Jitsi Server bekommt jetzt die nächsten Wochen wieder was zu beißen, dem verlängerten Lockdown sei „Dank“.

Mal als Vorabinfo:

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