Status Gemeinnützigkeit des Vereins

Also @NurticVibe ist ja auch noch da, aber ich vermute mal seine Motivation ist auch nicht größer als die meine.

Für die funktionierenden größeren Installationen (das sind etwa 10-15 Stück) gibt es einen Plan wie wir das retten. Der Rest würde nach aktuellem Stand hinten runter fallen. Was mir persönlich jetzt aber auch nicht sonderlich weh tut.

Das wäre natürlich Schade wenn das ganze so weit kommen würde…

Dann warten wir mal hoffnungsvoll die 48 Stunden ab, und dann wird sich Zeigen was passiert.
Mehr kann man dazu glaube ich jetzt auch nicht mehr sagen.

1 „Gefällt mir“

Just for the Record, jetzt sind die ersten 24h rum.

Guten Abend,

Wir haben firstgerecht mit unseren Anwalt Widerspruch eingelegt (siehe unten). Dieser wurde uns vom Finanzamt bestätigt und uns eine Frist für das Einrichten der Begründung ist der 10. Mai 2019.
Da diese Begründung rechtliche Sachverhalte beinhaltet und wir als Vorstand keine Juristen sind, möchten wir eine wohlüberlegte und rechtlich saubere Begründung dem Finanzamt übersenden.
Wir haben aktuell noch paar Punkte, die wir in die Antwort eingearbeitet haben wollen. Da sind wir noch in der Abstimmung mit unseren Anwalt. Wir möchten natürlich nicht auf den letzten Drücker antworten, aber auch nicht eine schlecht formulierte, überhastete Begründung abliefern.
Deswegen nehmen wir uns auch die Zeit, das ganze mit dem Anwalt abzustimmen.
Wir verstehen das Interesse, aller Freifunker*innen am Thema der Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.

Wir als Vorstand sind an diesem Thema dran und wir bitten euch, uns zu vertrauen.

Abhägig von der Antwort des Finanzamtes auf unseren begründeten Widerspruch (ca. Anfang/Mitte Mai) würden wir im Fall einer Ablehnung zeitnah eine außerplanmäßige Mitgliederversammlung im Mai einberufen.

Grüße
Michel für Vorstand
@sur5r @fbausch @Michel

der aktuelle Sachstand ist im Detail:
2019-03-09 Eingang des Schreibens beim Vorstand
2019-03-12 Vorstandssitzung
Themen:

  • Übernahme des Widerspruchs durch Rechtschutzversicherung möglich?
  • Erster Entwurf einer Begründeten Widerspruchs erarbeitet

erster Entwurf

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

  • wir legen Einspruch gegen Ihre Entscheidung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Freifunk Rhein Neckar ein.

  • Unsere Begründung ist wie folgend:

  • Die Leistungen, die der Verein erbringt, sind nicht den Mitgliedern vorenthalten. Jede interessierte Person kann und darf einen Freifunk-Zugangspunkt betreiben und ohne L imitierung nutzen , ohne Mitgliedsbeiträge oder sonstige Gebühren entrichten zu müssen. Ihre Argumentation, dass der Verein und seine Mitglieder einen Tauschring betreiben, ist daher nicht zutreffend.

  • Stattdessen stellen wir Infrastruktur für den Zugang zu Informationen bereit. Dies wird in sozialen Einrichtungen, Flüchtlingsunterkünften und Gemeindeeinrichtungen genutzt.

  • Die Arbeit im Verein findet ehrenamtlich statt. Viele freiwillige Helferinnen und Helfer sind z.B. in der Flüchtlingshilfe aktiv. Dabei wird von Vereinsmitgliedern und interessierten Dritten das Wissen über informationstechnische Systeme und Computernetzwerke an Personen vor Ort vermittelt, damit sie die technischen Geräte und Funktionsprinzipien verstehen und selbstständig die Infrastruktur vor Ort verändern und erweitern können. Gleichzeitig engagieren sich die Vereinsmitglieder in der ehrenamtlichen Entwicklung von Software, die von allen Interessierten genutzt werden kann. Ein weiterer Punkt ist das ausprobieren funktechnischer Aufbauten im Rahmen des Verbesserns der Funkeigenschaften und Kommunikation zwischen Freifunk-Zugangspunkten. Damit erfüllen wir den gemeinnützigen Zweck der Bildung und Forschung.

  • Wie schon angesprochen, erhalten durch unsere Arbeit Flüchtlinge Zugang zu Informationen, genauso wie sozial benachteiligte Personen. Auch in Gemeinden, wie z.B. im Rathaus und der Gemeindebücherei von Bammental, oder die

  • Stadtbibliothek Weinheim wird unsere Arbeit geschätzt, weil wir so einen hürdenlosen Einstieg in die digitale Welt bieten – auch oder vor allem für sozial benachteiligte Menschen, die nur wenig Geld für einen volumenstarken Mobilfunkvertrag haben.

  • Desweiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, das sich die Vereinsadresse auf folgende Adresse geändert hat: Freifunk Rhein Neckar e.V., Hämmelbacherstaße 35, 69469 Weinheim (am 29.08.2018 im Vereinsregister geändert, siehe Anhang)

  • Mit freundlichen Grüßen

  • Vorstand Rhein Neckar e.V.

  • Anschreiben an MdB vorbereitet bzgl der Gemeinützigkeit und den Drucksachen im Bundestag
  • === Anschreiben an MdB===

  • Freifunk Rhein Neckar e.V. - Aberkennung der Gemeinützigkeit - Bitte um Unterstützung

  • Sehr geehrte Abgeordnete,

  • wir vom Freifunk Rhein Neckar e.V. haben uns das Ziel gesetzt hat ein frei zugängliches, öffentliches und durch Bürger verwaltetes Funknetz (WLAN) aufzubauen und zu betreiben.

  • Das Netzwerk wird dabei über in mehreren Wahlkreise an über 900 Zugangspunkten allen Menschen frei und offen zur Verfügung gestellt u.A. in den Wahlkreisen

  • 188 Bergstraße, 207 Ludwigshafen, 211 Südpfalz, 274 Heidelberg, 275 Mannheim, 277 Rhein-Neckar und 278 Bruchsal – Schwetzingen (siehe auch https://map.ffrn.de/).

  • Der Verein und die Community engagieren sich ehrenamtlich in vielen Bereichen, um Menschen einen einfachen und möglichst hürdenlosen Zugang zu Informationen bieten zu können. Wir haben viele Flüchtlingsunterkünfte mit WLAN ausgestattet, aber auch Gemeinden (z.B. betreibt Bammental im Rathaus und der Gemeindebücherei Freifunk) und soziale Einrichtungen setzen auf Freifunk.

  • Hierbei tritt der Verein nicht als Dienstleister auf – stattdessen verstehen wir uns als Wissensvermittler, damit die Menschen vor Ort selbstständig das Netz aufbauen und erweitern. Als Betreiber eines Freifunk-Zugangspunktes muss niemand Mitglied im Verein werden oder sonstige Verträge mit dem Verein abschließen. Der Betrieb ist (außer der Stromkosten und Kosten für den Internetanschluss) kostenfrei möglich.

  • Wir möchten uns mit folgenen Anliegen an Sie richten:

  • Das Finanzamt Weinheim hat im Schreiben vom 07.03.2019 die Gemeinützigkeit unseres Vereins zum 01.01.2020 aberkannt - diese Bestand seit dem Jahr 2015.

  • Die Begründung für die Aberkennung (siehe Zitat) können wir nicht nur nicht nachvollziehen, sie enthält auch sachliche Fehler.

  • Zitat Finanzamt:

  • „Es wurde festgestellt, dass der Verein durch den Aufbau und das Betreiben eines freien WLAN‐und Internet-Netzwerks eine Tätigkeit darstellt, die nicht im abgeschlossen Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO) aufgeführt ist.

  • Nach der Satzung sowie den eingereichten Unterlagen besteht die zentrale Tätigkeit des Freifunk Rhein-Neckar e.V. im Aufbau sowie im Unterhalten und Pflegen eines freien WLAN-Netzes.

  • Die weiteren Tätigkeiten (z: B. Wissenschaftlicher Umgang, Fortbildungsmaßnahmen) sind lediglich als Ausfluss aus dieser Hauptbetätigung zu werten. Mit Blick auf das Gebot der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) ist es aber nicht zulässig, den Verein Freifunk Rhein-Neckar e.V. als gemeinnützig zu behandeln und für die Unterhaltung des Netzwerkes einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb anzunehmen. Der Verein steht durch die kostenlose Bereitstellung der Server-Infrastruktur gegenüber seiner Mitglieder im Wettbewerb bereits bestehender Kommunikationsunternehmen gem. § 65 Nr. 3 AO und fördert die eigenwirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Auf und der gegenseitigen Unterstützung in einer Art Tauschring erzielen sowohl der Verein als auch die Mitglieder wirtschaftliche Vorteile. Somit kommt eine Anerkennung des Freifunk Rhein-Neckar e.V. mangels Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nicht in Betracht.“

  • Durch die Aberkennung der Gemeinützigkeit entsteht für unseren Verein ein erheblicher, überflüssiger Verwaltungsaufwand, was ehrenamtliches Engagement erschwert, da wir uns ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzieren. Zusätzlich gibt es ja Bestrebungen (fast) aller Parteien im Bundestag und des Bundesrates (Bundestag Drucksache 19/6490, Drucksache 19/6925), die Gemeinnützigkeit von Freifunk gesetzlich zuzusichern. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu diesem Zeitpunkt erscheint uns deshalb absurd.

  • Wir möchten Sie als Abgeordnete bitten, in unserem Anliegen und dem Anliegen der hunderten eherenamtlichen Freifunkern und Freifunkerinnen tätig zu werden.

  • Eine zeitnahe Umsetzung der Drucksache 19/6925 ( Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk) würde uns als Verein eine eindeutige Argumentationslinie gegenüber dem Finanzamt geben, sodass wir die bisher bereits aufgebaute Arbeit im Verein fortsetzen können.

  • Vielen Dank für das Sie Sich unserem Anliegen annehmen.

  • F Bausch

  • Vorstand Freifunk Rhein Neckar e.V.
    === Ende Anschreiben MdB===

2019-03-13 Sachverhalt an MdB geschreiben, die ihren Wahlkreis im Bereich von FFRN haben.

2019-03-13 Anfrage bei Rechtschutzversicherung
2019-03-13 Antwort von der Versicherung mit Schadensfallnummer, Übernahme der Kosten durch die Versicherung
2019-03-21 Kontaktaufnahme mit Anwalt bzgl. Widerspruch
2019-03-25 Freifunk Treffen in Heidelberg, Vorstandsmitglied @sur5r anwesend, Thema u.A. Schreiben von Finanzamt

2019-03-26 Vorstandssitzung
Themen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Ausarbeitung der Begründung des Widerspruchs
  • Angebot an @leah an der Vorstandssitzung per Telefon teilzunehmen. Leah hat dieses Angebot abgelehnt

2019-03-27 Termin beim Anwalt - kurzfristig vom Anwalt abgesagt
2017-03-27 Einspruch eingelegt vom Finanzamt vom Anwalt:

  • Freifunk Rhein-Neckar e.V.

  • Az.: SG 07/1

  • Bescheid nach § 60 a Abs. 4 u. a. AO vom 07.03.2019

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

  • hiermit zeigen wir an, dass wir den Freifunk Rhein-Neckar e.V., Fichtestr. 75, 69469 Weinheim vertreten. Auf uns lautende Vollmacht werden wir umgehend nachreichen.

  • Gegen den oben genannten Bescheid vom 07.03.2019 legen wir hiermit Einspruch ein.

  • Eine Begründung werden wir umgehend nachreichen. Mit freundlichen Grüßen

2019-04-08 Antwort vom Finanzamt

  • Einspruch gegen die Verfügung zum Bescheid nach §60a Abs. 4 oder Abs. 5 AO über die Aufhebung einer gesonderter Feststellung der Einhaltung dersatsungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom 07.03.2019

  • Einspruch erfolgt als Bevollmächtigter des Freifunk Rhein-Neckar e.V. lhr Schreiben vom 27.03.2019 Az. 0255/19WLJ

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

  • lhr Einspruch ist beim Finanzamt am 27.03.2019 eingegangen.

  • lch bestätige den Eingang lhres bisher nicht begründeten Einspruchs und bitte Sie,die Begründung bis zum 10.05.2019 einzureichen bzw. mir bis zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen, ob Sie lhren Einspruchzurücknehmen.

  • Nach Ablauf dieser Frist werde ich lhren Einspruch ohne weitere Zwischennachricht der Rechtsbehelfsstelle zur weiteren Bearbeitung und kurzfristigen

  • Entscheidung zuleiten. Die förmliche Einspruchsentscheidung der Rechtsbehelfsstelle kann danach nur noch im Rahmen des kostenpflichtigen finanzgerichtlichen Verfahrens angefochten werden. lm lnteresse einer beiderseitigen Arbeitserleichterung und zur Kostenminderung bitte ich deshalb, die Begründung einzureichen bzw.den Einspruch zurückzunehmen.

  • Mit freundlichen Grüßen

=== aktuelle Entwurf Begründung des Widerspruchs ====

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

  • hiermit legen wir innerhalb offener Frist die Begründung des diesseitigen Einspruchs vom 27.03.2019 vor:

  • Entgegen der im Bescheid vom 07.03.2019 geäußerten Rechtsauffassung stellt die Tätigkeit des Einspruchsführers sehr wohl eine solche dar, die im Katalog des § 52 AO aufgeführt ist.

  • Im Einzelnen:

  • 1. a) Die Annahme, der Verein stehe deshalb im Wettbewerb mit bereits bestehenden Kommu- nikationsunternehmen, weil er die Serverinfrastruktur seinen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellen würde, ist unrichtig.

  • Der Verein stellt die Infrastruktur nicht nur seinen Mitgliedern zur Verfügung, sondern allen, die diese nutzen möchten. Dies bedeutet, dass es gerade nicht Voraussetzung zur Nutzung dieser Infrastruktur ist, dass man Mitglied im Verein ist.

  • Die Vereinsmitglieder selbst unterstützen durch ihre Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliche Arbeit den Verein. Einen weiteren Vorteil hieraus haben sie allerdings aus dieser Mitgliedschaft nicht. Die Nutzung der Infrastruktur ist für jedermann entgeltfrei, die Vereinsmitgliedschaft ist hierfür gerade nicht Voraussetzung.

  • b) Der Verein fördert auch nicht die eigenwirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder.

  • Knotenbetreiber, also Personen, die Freifunk anbieten, und Nutzer des Freifunkes, also Personen, die das WLAN nutzen, sind und müssen nicht zwangsläufig beim Verein Mitglied sein.

  • Kein Knotenbetreiber betreibt Freifunk als geschäftliches Standbein. Stattdessen ist es eine Möglichkeit, z. B. für Kommunen, beispielsweise WLAN in Flüchtlingsunterkünften (Flüchtlingshilfe) und kommunalen Büchereien oder sonst wo anzubieten. Auch soziale Träger und viele Privatpersonen betreiben Freifunkknoten einfach, um einen hürdenfreien Zugang zum Internet anzubieten.

  • Den dadurch entstehenden Kosten z. B. für Strom, Ausstattung, Internet steht keinerlei Gewinn gegenüber. Freifunk wird stattdessen als Anlass genommen, z. B. Flüchtlingen in Unterkünften oder Gemeindemitarbeitern und Privatpersonen die Technik und Konzepte näherzubringen. Darin besteht die Bildungsarbeit des Vereins.

  • Die Mitglieder des Vereins investieren zusätzlich Zeit und Geld, um ehrenamtlich beim Aufbau von Freifunkknoten zu helfen. Dies tun auch Menschen, die nicht Mitglieder sind. Zudem helfen sie dabei bei der Bildungsarbeit, die der Verein leistet.

  • c) Auch die Annahme, aufgrund der gegenseitigen Unterstützung in einer Art Tauschring würden sowohl der Verein als auch die Mitglieder wirtschaftliche Vorteile erzielen, ist unrichtig.

  • Es liegt gerade kein Tauschring vor, weil die Mitgliedschaft im Verein gerade keine Voraussetzung dafür ist, die Leistungen des Vereins zu nutzen. Wie erwähnt, erhalten die Mitglieder keinerlei wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Personen, die nicht Mitglied sind. Soweit dem Verein Kosten entstehen, werden dies durch die ehrenamtliche Arbeit und Mitgliedsbeiträge gedeckt.

  • 2. Um die vorstehenden Ausführungen zu untermauern, listen wir nachfolgend diejenigen Institutionen auf, bei denen Freifunk durch den Verein unterstützt bzw. überhaupt erst ermöglicht wird:

  • - Winzerhalle Weinheim

  • - Weinheim, Heppenheimer Straße

  • - Weinheim, Waldschwimmbad

  • - Hemsbach, Seehotel

  • - Hockenheim, Pfälzerring

  • - Leutershausen

  • - Heppenheim

  • - Lautertal

  • - Bammental (beim Waldschwimmbad)

  • - Lorsch

  • - Grasellenbach

  • Bildungsarbeit leistet der Verein z. B. in

  • - Stadtbibliothek Weinheim

  • - Gemeindebücherei Bammental.

  • Durch diese Tatsachen ist die Annahme des Finanzamtes widerlegt, der Verein würde keine gemeinnützigen Ziele verfolgen,weshalb der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben und ein positiver Bescheid zu erteilen ist.

  • Mit freundlichen Grüßen

  • - Rechtsanwalt -

2019-04-09 Anwort vom Vorstand an Anwalt:

  • Sehr geehrter Herr Lachenauer,

  • wir haben noch zwei kleine Änderungen: Es sollte am besten unter Punkt 2) herausgestellt werden, dass es sich um Flüchtlingsunterkünfte handelt und im letzten Satz sind ein paar Auslassungspunkte, die sich uns nicht ganz erschließen.

  • Außerdem könnte evtl. noch in einem weiteren Punkt hervorgehoben werden, dass der Verein dafür da ist, Flüchtlingen ehrenamtlich und zu mildtätigen Zwecken und für die Bildungsarbeit bereitzustellen. Weitere Akteure (Privatpersonen) können aufgrund der offenen technischen Architektur das Netz nutzen. Jedoch entzieht sich das dem Verein und der Verein leistet hier auch keine aktive Arbeit, um als Dienstleister gegenüber Unternehmen und Privatpersonen aufzutreten.

  • Dann stellt sich uns noch die Frage, was passiert, wenn das Finanzamt der Argumentation nicht folgt und den Widerspruch ablehnt. Welche Rechtsmittel stehen uns dann noch zur Verfügung?

  • Über den Brief und das weitere Vorgehen würden wir gerne gemeinsam mit Ihnen telefonieren. Wir können eine Telefonkonferenz einrichten, wenn Sie uns einen Termin nennen. Auf unserer Seite haben wir alle drei am Freitag (12.04.) von morgens bis 15:00 Zeit und könnten alle an einem Telefonat teilnehmen.

2019-04-10 bis 2019-04-12

Übersendung von weiteren Dokumenten an Anwalt um die Rechtlichen Folgen besser zu beurteilen (Vereinsatzung, Freistellungsbescheid vom Finanzamt 28.09.2016)

2014-04-09 Vorstandssitzung
Themen:

  • Abstimmung bezüglich Ausformulierung des Widerspruchs
  • Antwort vom Finanzamt → Begründung muss bis 10.5.2019 erfolgen

2014-04-14 Vorstandssitzung
Themen:

  • Update Schriftverkehr mit dem Anwalt,
  • Auswirkungen einer Ablehnung des Widerspruchs mit Vereinsatzung (muss mit Anwalt geklärt werden)

2019-04-15 (geplant) Telefonat mit Anwalt bzgl der noch offenen Punkte

2 „Gefällt mir“

Danke, die Transparenz hätte ich mir schon früher gewünscht. Allerdings verstehe ich noch immer nicht ganz, warum kein Kontakt mit dem Finanzamt selbst stattfand um den Auslöser sowie die genaue Interpretation des Schreibens zu klären die ja scheinbar noch immer nicht klar ist.

1 „Gefällt mir“

10 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Personelle Konsequenzen nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Danke für das ausführliche Update @Michel. Ich bin nur neugieriger Beobachter. Aber ich kann @leah durchaus verstehen wenn sie ab und zu gerne ein kurzes Update hätte. Mich interessiert das auch.
Das nicht immer alles ganz genau hier sofort dokumentiert werden kann ist denke ich allen klar. Aber einfach ab und zu ein Signal, das zeigt es wird nach wie vor daran gearbeitet ist eben doch vertrauensschaffend. Es ist halt einfach etwas unglücklich wenn es heißt wir beraten heute Abend und dann erstmal ein paar Tage Funkstille ist.
Man kann ja anhand des Protokolls gut sehen das hier durch den Vorstand nicht unerhebliche Zeit investiert wird. Vielen Dank dafür!

Ist es ratsam oder hilfreich bei diesem Thema im Freifunk Forum unter freifunk.net oder anderswo etwas Lärm über die Gemeinnützigkeit von Freifunk zu machen? Vielleicht gäbe es ja dort noch jemandem der Kontakte hat die zwar nicht zu den hier betroffenen Wahlkreisen passen, aber die evtl. bei der generellen Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk helfen könnten. Irgendwie landet das Thema ja ab und zu wieder auf der politischen Agenda und aufgrund der hier akuten Lage könnte da die Forderung das etwas passieren muss etwas verstärkt werden. Vermutlich hilft es nichts. Aber wer weiß das schon.

1 „Gefällt mir“

Ich habe den Anwalt explizit noch einmal auf ein paar Punkte angesprochen und auch auf §2 Abs. 4 der Satzung hingewiesen:

der Bescheid besagt, dass – erst - ab 1.1.2020 die Gemeinnützigkeit wegfallen soll.

Das gilt aber nur, falls der Bescheid rechtskräftig werden sollte.

Das ist er ja gerade nicht durch die Einlegung des Einspruchs.

Bevor über diesen – gegebenenfalls erst durch ein Urteil des Finanzgerichts, falls es zu einer Klage kommen sollte , die erhoben werden müsste, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben würde – abschließend und rechtskräftig / bestandskräftig entschieden ist, „geschieht gar nichts“.

Da kann ich Sie alle beruhigen.

Das Verfahren läuft erst einmal und wenn dem Einspruch stattgegeben wird, ist die Problematik beseitigt.

Wenn nicht, bleibt immer noch – wie gesagt – die Möglichkeit der Klage zum Finanzgericht und erst, wenn dieses zu Ihren Ungunsten entschieden hat, besteht Handlungsbedarf. Dann muss aber zuerst einmal die MV aktiv werden und Beschlüsse fassen, Sie kann ja z. B. auch eine Satzungsänderung mit qualifizierter Mehrheit beschließen, dass es anderweitig weitergeht…

Morgen kommt eine überarbeitete Fassung des Einspruchs vom Anwalt.

4 „Gefällt mir“

Ich möchte hier noch anmerken, dass ich die Angriffe aufs Adminteam, die hier im Thread stattgefunden habe, nicht gutheiße und nicht teile.
Selbst wenn es kleine Probleme gibt, werden sie schnell vom Adminteam behoben. Und wir sollten uns alle vor Augen führen, dass das Adminteam nicht 24/7 im Schichtbetrieb arbeitet sondern in der Freizeit.

Ich finde, dass die beiden gute Arbeit leisten. Ich verstehe auch, warum @leah sich Sorgen um das ganze Projekt macht. Sie hat eben verdammt viel Zeit und Aufwand reingesteckt. Und ich finde es nicht gut, dass hier Leute das nicht zu würdigen wissen, sondern meinen draufhauen zu müssen. Das ist im Hinblick auf ihre wichtige Arbeit total daneben.

Aber hier im Thread geht es um das Schreiben vom Finanzamt…
Diesbezüglich ein kleines Update. Das vom Anwalt angekündigte überarbeitete Schreiben ist heute noch nicht angekommen. Da werde ich morgen nachfragen.

5 „Gefällt mir“

Kleines Update.
Der schon für letzte Woche angekündigte Vorschlag eines Schreibens ans Finanzamt ist heute bei uns eingetroffen. Wir müssen jetzt im Vorstand noch drüber reden, ob wir noch Änderungen wollen oder ob das Schreiben so rausgehen kann.

3 „Gefällt mir“

Kleines Update:
Wir als Vorstand haben schon vorletzte Woche das OK gegeben, das Schreiben ans Finanzamt zu schicken. Letzte Woche kam dann die Bestätigung vom Anwalt, dass das Schreiben rausgegangen ist.

2 „Gefällt mir“

Ist jetzt eigentlich geklärt, welcher der Stichtag für den Wegfall der Gemeinnützigkeit ist? Vor 3 Jahren, oder seit dem Datum des Bescheides neulich oder erst ab 1.1.2020? Für mich ging das aus dem Brief nämlich nicht verständlich hervor.

Nicht dass hier noch mehr Schulden angehäuft werden als nötig…

Laut dem Brief jetzt zum 1.1.2020. Da dieses Jahr aber auch noch eine Steuer für die vergangenen 3 Jahre ansteht bei der für jedes Jahr einzeln die Gemeinnützigkeit geprüft wird, ist auch da noch nichts ganz sicher.

OK, vielen Dank für die Antwort. D.h. die laufenden Kosten dürfen jetzt erstmal bis Jahresende aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden, ohne dass da jetzt finanziell neue Risiken entstehen. Schwacher Trost, aber besser als nichts.

Update: Wir haben noch keine Antwort vom Finanzamt erhalten auf unser Schreiben vom Anwalt (der begründete Widerspruch). Stand 20.5.2019

1 „Gefällt mir“

Hallo,

wir möchten euch ein Update zum aktuelle Stand geben.

Ich habe mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt telefoniert, um nach den aktuellen Stand der Bearbeitung unseres Widerspruches zu erkundigen.
Laut Sachbearbeiter sind wir der letzte Freifunk Verein in BW, dem die Gemeinnützigkeit aberkannt würde. (Kennt jemand von euch andere Vereine die betroffen sind?)

Aktuell sieht es so aus, dass wenn sich nichts auf Bundesebene ändert (Abgabenordnung), der Widerspruch abgelehnt werden könnte. Nach aktuellen Stand, wird die Entscheidung voraussichtlich Mitte Juli getroffen.

Soweit ich ihm verstanden habe, wird er noch prüfen, ob es bereits vor Gerichten einen Rechtsstreit gibt, Finanzamt vs. Freifunk Vereine, an dem wir uns dann anschließen könnten. Eine entsprechende Antwort auf unseren begründeten Widerspruch ist für Mitte Juli vom Finanzamt an unseren Anwalt geplant.

Er ist offen für weitere Informationen zu diesem Thema, also auch über den Gesetzgebungsprozess im Bundestag. Wenn wir weitere Informationen erhalten, können wir diese direkt an das Finanzamt weitergeben.

Wir sollten uns daher mit der Landesfinanzdirektion/Amt in Verbindung setzen. Da es keinen „Freifunk Dachverband Baden Württemberg“ gibt, müssen wir (alle betreffende Freifunk Vereine, denen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll) gemeinsam an die entsprechende Finanzbehörde wenden und um Aufschub der Entscheidung auf Grundlage des aktuellen Gesetzgebungsprozesses bitten. Ausnahmeregelungen sind im Prinzip möglich, dafür müsste sich das Landesfinanzministerium an das Bundesministerium (verantwortlich für die Abgabenordnung) werden.

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag

Plan ist aktuell laut dem Büro von Lothar Binding (Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) soll ein Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause eingebracht werden (also Sitzungswoche des Bundestages 24.06. - 28.06.2019). Den Gesetzestext bzw. weitere Informationen habe ich im Büro von MdB Binding angefragt, der ist jedoch aktuell noch nicht verfügbar. Auch wenn der Entwurf in den Bundestag eingebracht wird, kommt dann die Parlamentarische Arbeit (Ausschüsse, Anhörungen etc.), sodass vermutlich frühestens eine Änderung der Abgabenordnung zum 1.1.2020 in Kraft treten würde.
Laut Hotline des Bundesfinanzministeriums (Referat für Bürgerangelegenheiten (Stand 24.5.19). Soll der entsprechende Gesetzesentwurf erst nach der Sommerpause gehen ins Kabinett (der Bundesregierung) gehen und dort beschlossen werden (Mitte/Ende August).
Ich habe gegenüber den betreffende MdB mit denen wir in Kontakt sind klargestellt, das wir uns eine Zeitnahme Umsetzung der Änderung der Abgabenordnung wünschen.

Heute beim Krisentreffen werden vom Vorstand Jakob @sur5r und Ich anwesend sein, um eure Fragen zu beantworten. Wir möchten gerne mit euch die möglichen Handlungsoptionen erläutern.

Grüße
Michel

2 „Gefällt mir“

Hallo,

ich möchte euch das nächste Update zu diesem Thema geben.

Das Finanzamt hat auf unseren Einspruch geantwortet. Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
lhr Einspruch ist beim Finanzamt am 27.03.2019 und die Einspruchsbegründung am 29.04.2019 eingegangen.
Hiezu nehme ich wie folgt Stellung:
Der Aufbau eines freien Kommunikationsnetzwerkes und die Verwaltung von Servern, Richtfunkstrecken und Leitungen sind keine gemeinnützigen Tätigkeiten i. S. d. AO. Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall bestimmte Tätigkeiten der Freifunkvereine Maßnahmen zur Venivirklichung geheinnütziger Zwecke - namentlich der Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), der Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Salz 1 Nr. 7 AO) oder der Förderung der Hilfe
für Flüchtlinge (§ 52 Abs 2 Satz 1 Nr. 10 AO) - sein können.
Für Freifunkvereine, deren Tätigkeit sich ausschließlich auf einen oder mehrere dieser Zwecke beschränkt, kann daher eine Anerkennung als gemeinnützig in Betracht kommen.
Beispielhaft sind insofern etwa folgende Fallkonstellationen denkbar:
a) Eine Förderung der Wissenschaft und Forschung könnte insbesondere in Fällen vorliegen, in denen durch Freifunkvereine neue Netzwerktechnologien oder Kommunikationsinfrastrukturen - ggf. in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder entsprechenden lnstituten - zu deren Erforschung aufgebaut und betrieben werden.
b) lm Bereich der Bildung kann, vergleichbar den lnternetvereinen i. S. d. AEAO zu § 52 AO, Nr. 3, eine gemeinnützige Zweckverfolgung insoweit gegeben sein, als die Freifunkvereine Schulungen und lnformationen insbesondere zu den Themen Kommunikations- und lnformationsfreiheit und zu technischen lnhalten bezüglich Aufbau und Betrieb von Netzen durchführen und im Bereich der Medienbildung aktiv sind.
c) Beabsichtigt ein Freifunkverein, Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern den lnternetzugang in Erstaufnahmeeinrichtungen zu ermöglichen, kann dies der lnte- grationsförderung dienen und somit eine Maßnahme zur Hilfe für Flüchtlinge nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO sein.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Ausschließlichkeit allerdings dann ausgeschlossen, wenn der Freifunkverein, neben den vorstehend beispielhaft dargestellten Maßnahmen den Aufbau eines freien Kommunikationsnetzwerkes betreibt, z. B. durch die lnbetriebnahme von Freifunk-Routern, bzw. ein solches durch VeMaltung von Servern, Rundfunkstrecken und Leitungen unterhält. Diese Tätigkeit stellt keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 AO dar. lnsbesondere handelt es sich hier auch nicht um einen vergleichbaren Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 2 AO.
Nach der Satzung, den eingereichten Unterlagen sowie lhren Ausführungen rm Schreiben vom 23.04.20’19 besteht die zentrale Tätigkeit des Vereins Freifunk Rhein-
Neckar e.V. im Aufbau sowie im Unterhalten und Pflegen eines freien WLAN-Netzes, welches nach lhrer Aussage jedem zur Verfügung gestellt wird, der es nutzen möchte. Diese Tätigkeit stellt keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 AO dar. Da der Verein somit nicht ausschließlich Zwecke verfolgt, die unter den Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß Abgabenordnung fallen, kann aufgrund des Verstoßes gegen das Gebot der Ausschließlichkeit kein Freistellungsbescheid erfolgen und lhrem Einspruch nicht stattgegeben werden.
lch bitte daher um Stellungnahme innerhalb eines Monats, ob der Einspruch weiterhin aufrechterhalten wird.

Wir werden als Vorstand mit unseren Anwalt die uns noch möglichen Optionen zeitnah in einen Termin besprechen. Über dieses Gespräch werden wir dann hier berichten.

Aus meiner Sicht bleiben aktuell nicht viele Optionen mehr möglich, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit - ohne gesetzliche Änderung auf Bundesebene - oder einer Satzungsänderung zu verhindern.

Ich werde in der kommenden Woche mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt telefonieren, um fragen wie genau er sich die Fokussierung auf a bis c) vorstellt.

Habt Ihr Ideen zu diesem Thema? Bitte schreibt diese hier unter dem Beitrag oder als Mail an vorstand@ffrn.de

Grüße
Michel

Danke für das Update. Also die Antwort ist ja jetzt ja leider nicht so erfreulich. Aber eben auch leider das für mich erwartete Resultat.

Der „Vorschlag“ des Finanzamtes ist ja im Prinzip, das man sich rein auf die Versorgung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern konzentriert. Da muss ich sagen, das für mich das nicht wirklich eine gangbare Option ist. Wenngleich es eine wichtige Aufgabe ist diesen Menschen soetwas zur Verfügung zu stellen, finde ich es ebenfalls sehr wichtig dies an anderen Orten zu tun und im Resultat ein freies Netzwerk aufzubauen. Also für mich persönlich wäre das kein gangbarer Weg und für mich würde es sehr meiner Idee von Freifunk entgegenlaufen.
Ganz zu schweigen, das (ohne es recherchiert zu haben, also lest es mit Bedacht) ich mir vorstellen könnte das durchaus ein nicht unerheblicher Teil des Traffics an solchen Orten anfällt. Jedoch könnte ich mir auch vorstellen, das die Finanzierung des ganzen schwierig wird, wenn die einzelnen Personen eigentlich überhaupt nichts davon haben.

Also um einfach nur Wissen über Freifunk weiterzugeben braucht man denke ich eigentlich (meiner Ansicht nach) keinen Verein. Das kann man auch „privat“ organisieren. Jemand stellt eine Webseite zur Verfügung, ein anderer macht ab und zu Veranstaltungen und so weiter. Da kaum Kosten und vergleichsweise wenige rechtliche Risiken anfallen braucht es das Theater um einen Verein meiner Meinung nach nicht wirklich (und dann auch noch einen gemeinnützigen).

Und nochmal allgemeiner:
Wenngleich sich in letzter Zeit in letzter Zeit die Gefahren beim Betrieb einer freien WLANs für dessen Betreiber reduziert haben, so sind sie doch noch vorhanden und meiner Meinung einfach zu hoch, als das man Menschen wirklich davon überzeugen könnte, das sie dies tun sollten. Es reicht ja nicht, das man am Ende unschuldig ist. Jedoch ist der Weg dorthin potentiell schwierig, langwierig, nervenaufreibend und ersteinmal mit Kosten verbunden die auch nicht jeder tragen kann oder möchte.

Also das was das Finanzamt in dem schreiben sagt, was nicht gemeinnützig ist, also der Betrieb der Server für alle, das ist meiner Meinung nach eigentlich irgendwo das Kernelement was es braucht. Man kann das andere (Weiterbildung, Forschung) auch unter dem Dach des Vereins organisieren, jedoch ginge dies alles im Prinzip auch privat.

Wenn man jetzt nicht es durchbekommt, das beispielsweise die sehr praxisorientierte Forschung an und wissenschaftliche Untersuchung von Freifunk, also wie Meshes und freie Netzwerke sich im echten Leben verhalten, eine gemeinnützige Tätigkeit ist, sehe ich hier wenig Potential. Und da solche wissenschaftlichen Arbeiten meines Wissens irgendwann beendet werden müssen, da man eben nicht so gut die „ewige“ Forschung als Ziel haben kann und somit das Freifunk Netz terminiert wäre, erscheint mir dies auch kein gangbarer Weg.

Steht da nicht schon die Lösung? Man müsste deklarieren (und vermutlich belegen) dass der Betrieb des Netzes für den Zweck der Wissenschaft durchgeführt. Weil man Mesh-Protokolle erforscht, oder soziales Verhalten der Menschen in einem freien Netz oder etwas in der Art.

Sollte sich genauso auch für b) und c) begründen lassen.

Nun, man kann ja immer wieder einen neuen Aspekt erforschen. Und als Laufzeit z.B. 6 Monate anzusetzen sollte auch kein Problem sein.