Status Gemeinnützigkeit des Vereins

10 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Personelle Konsequenzen nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Danke für das ausführliche Update @Michel. Ich bin nur neugieriger Beobachter. Aber ich kann @leah durchaus verstehen wenn sie ab und zu gerne ein kurzes Update hätte. Mich interessiert das auch.
Das nicht immer alles ganz genau hier sofort dokumentiert werden kann ist denke ich allen klar. Aber einfach ab und zu ein Signal, das zeigt es wird nach wie vor daran gearbeitet ist eben doch vertrauensschaffend. Es ist halt einfach etwas unglücklich wenn es heißt wir beraten heute Abend und dann erstmal ein paar Tage Funkstille ist.
Man kann ja anhand des Protokolls gut sehen das hier durch den Vorstand nicht unerhebliche Zeit investiert wird. Vielen Dank dafür!

Ist es ratsam oder hilfreich bei diesem Thema im Freifunk Forum unter freifunk.net oder anderswo etwas Lärm über die Gemeinnützigkeit von Freifunk zu machen? Vielleicht gäbe es ja dort noch jemandem der Kontakte hat die zwar nicht zu den hier betroffenen Wahlkreisen passen, aber die evtl. bei der generellen Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk helfen könnten. Irgendwie landet das Thema ja ab und zu wieder auf der politischen Agenda und aufgrund der hier akuten Lage könnte da die Forderung das etwas passieren muss etwas verstärkt werden. Vermutlich hilft es nichts. Aber wer weiß das schon.

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Ich habe den Anwalt explizit noch einmal auf ein paar Punkte angesprochen und auch auf §2 Abs. 4 der Satzung hingewiesen:

der Bescheid besagt, dass – erst - ab 1.1.2020 die Gemeinnützigkeit wegfallen soll.

Das gilt aber nur, falls der Bescheid rechtskräftig werden sollte.

Das ist er ja gerade nicht durch die Einlegung des Einspruchs.

Bevor über diesen – gegebenenfalls erst durch ein Urteil des Finanzgerichts, falls es zu einer Klage kommen sollte , die erhoben werden müsste, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben würde – abschließend und rechtskräftig / bestandskräftig entschieden ist, „geschieht gar nichts“.

Da kann ich Sie alle beruhigen.

Das Verfahren läuft erst einmal und wenn dem Einspruch stattgegeben wird, ist die Problematik beseitigt.

Wenn nicht, bleibt immer noch – wie gesagt – die Möglichkeit der Klage zum Finanzgericht und erst, wenn dieses zu Ihren Ungunsten entschieden hat, besteht Handlungsbedarf. Dann muss aber zuerst einmal die MV aktiv werden und Beschlüsse fassen, Sie kann ja z. B. auch eine Satzungsänderung mit qualifizierter Mehrheit beschließen, dass es anderweitig weitergeht…

Morgen kommt eine überarbeitete Fassung des Einspruchs vom Anwalt.

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Ich möchte hier noch anmerken, dass ich die Angriffe aufs Adminteam, die hier im Thread stattgefunden habe, nicht gutheiße und nicht teile.
Selbst wenn es kleine Probleme gibt, werden sie schnell vom Adminteam behoben. Und wir sollten uns alle vor Augen führen, dass das Adminteam nicht 24/7 im Schichtbetrieb arbeitet sondern in der Freizeit.

Ich finde, dass die beiden gute Arbeit leisten. Ich verstehe auch, warum @leah sich Sorgen um das ganze Projekt macht. Sie hat eben verdammt viel Zeit und Aufwand reingesteckt. Und ich finde es nicht gut, dass hier Leute das nicht zu würdigen wissen, sondern meinen draufhauen zu müssen. Das ist im Hinblick auf ihre wichtige Arbeit total daneben.

Aber hier im Thread geht es um das Schreiben vom Finanzamt…
Diesbezüglich ein kleines Update. Das vom Anwalt angekündigte überarbeitete Schreiben ist heute noch nicht angekommen. Da werde ich morgen nachfragen.

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Kleines Update.
Der schon für letzte Woche angekündigte Vorschlag eines Schreibens ans Finanzamt ist heute bei uns eingetroffen. Wir müssen jetzt im Vorstand noch drüber reden, ob wir noch Änderungen wollen oder ob das Schreiben so rausgehen kann.

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Kleines Update:
Wir als Vorstand haben schon vorletzte Woche das OK gegeben, das Schreiben ans Finanzamt zu schicken. Letzte Woche kam dann die Bestätigung vom Anwalt, dass das Schreiben rausgegangen ist.

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Ist jetzt eigentlich geklärt, welcher der Stichtag für den Wegfall der Gemeinnützigkeit ist? Vor 3 Jahren, oder seit dem Datum des Bescheides neulich oder erst ab 1.1.2020? Für mich ging das aus dem Brief nämlich nicht verständlich hervor.

Nicht dass hier noch mehr Schulden angehäuft werden als nötig…

Laut dem Brief jetzt zum 1.1.2020. Da dieses Jahr aber auch noch eine Steuer für die vergangenen 3 Jahre ansteht bei der für jedes Jahr einzeln die Gemeinnützigkeit geprüft wird, ist auch da noch nichts ganz sicher.

OK, vielen Dank für die Antwort. D.h. die laufenden Kosten dürfen jetzt erstmal bis Jahresende aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden, ohne dass da jetzt finanziell neue Risiken entstehen. Schwacher Trost, aber besser als nichts.

Update: Wir haben noch keine Antwort vom Finanzamt erhalten auf unser Schreiben vom Anwalt (der begründete Widerspruch). Stand 20.5.2019

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Hallo,

wir möchten euch ein Update zum aktuelle Stand geben.

Ich habe mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt telefoniert, um nach den aktuellen Stand der Bearbeitung unseres Widerspruches zu erkundigen.
Laut Sachbearbeiter sind wir der letzte Freifunk Verein in BW, dem die Gemeinnützigkeit aberkannt würde. (Kennt jemand von euch andere Vereine die betroffen sind?)

Aktuell sieht es so aus, dass wenn sich nichts auf Bundesebene ändert (Abgabenordnung), der Widerspruch abgelehnt werden könnte. Nach aktuellen Stand, wird die Entscheidung voraussichtlich Mitte Juli getroffen.

Soweit ich ihm verstanden habe, wird er noch prüfen, ob es bereits vor Gerichten einen Rechtsstreit gibt, Finanzamt vs. Freifunk Vereine, an dem wir uns dann anschließen könnten. Eine entsprechende Antwort auf unseren begründeten Widerspruch ist für Mitte Juli vom Finanzamt an unseren Anwalt geplant.

Er ist offen für weitere Informationen zu diesem Thema, also auch über den Gesetzgebungsprozess im Bundestag. Wenn wir weitere Informationen erhalten, können wir diese direkt an das Finanzamt weitergeben.

Wir sollten uns daher mit der Landesfinanzdirektion/Amt in Verbindung setzen. Da es keinen „Freifunk Dachverband Baden Württemberg“ gibt, müssen wir (alle betreffende Freifunk Vereine, denen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll) gemeinsam an die entsprechende Finanzbehörde wenden und um Aufschub der Entscheidung auf Grundlage des aktuellen Gesetzgebungsprozesses bitten. Ausnahmeregelungen sind im Prinzip möglich, dafür müsste sich das Landesfinanzministerium an das Bundesministerium (verantwortlich für die Abgabenordnung) werden.

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag

Plan ist aktuell laut dem Büro von Lothar Binding (Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) soll ein Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause eingebracht werden (also Sitzungswoche des Bundestages 24.06. - 28.06.2019). Den Gesetzestext bzw. weitere Informationen habe ich im Büro von MdB Binding angefragt, der ist jedoch aktuell noch nicht verfügbar. Auch wenn der Entwurf in den Bundestag eingebracht wird, kommt dann die Parlamentarische Arbeit (Ausschüsse, Anhörungen etc.), sodass vermutlich frühestens eine Änderung der Abgabenordnung zum 1.1.2020 in Kraft treten würde.
Laut Hotline des Bundesfinanzministeriums (Referat für Bürgerangelegenheiten (Stand 24.5.19). Soll der entsprechende Gesetzesentwurf erst nach der Sommerpause gehen ins Kabinett (der Bundesregierung) gehen und dort beschlossen werden (Mitte/Ende August).
Ich habe gegenüber den betreffende MdB mit denen wir in Kontakt sind klargestellt, das wir uns eine Zeitnahme Umsetzung der Änderung der Abgabenordnung wünschen.

Heute beim Krisentreffen werden vom Vorstand Jakob @sur5r und Ich anwesend sein, um eure Fragen zu beantworten. Wir möchten gerne mit euch die möglichen Handlungsoptionen erläutern.

Grüße
Michel

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Hallo,

ich möchte euch das nächste Update zu diesem Thema geben.

Das Finanzamt hat auf unseren Einspruch geantwortet. Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
lhr Einspruch ist beim Finanzamt am 27.03.2019 und die Einspruchsbegründung am 29.04.2019 eingegangen.
Hiezu nehme ich wie folgt Stellung:
Der Aufbau eines freien Kommunikationsnetzwerkes und die Verwaltung von Servern, Richtfunkstrecken und Leitungen sind keine gemeinnützigen Tätigkeiten i. S. d. AO. Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall bestimmte Tätigkeiten der Freifunkvereine Maßnahmen zur Venivirklichung geheinnütziger Zwecke - namentlich der Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), der Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Salz 1 Nr. 7 AO) oder der Förderung der Hilfe
für Flüchtlinge (§ 52 Abs 2 Satz 1 Nr. 10 AO) - sein können.
Für Freifunkvereine, deren Tätigkeit sich ausschließlich auf einen oder mehrere dieser Zwecke beschränkt, kann daher eine Anerkennung als gemeinnützig in Betracht kommen.
Beispielhaft sind insofern etwa folgende Fallkonstellationen denkbar:
a) Eine Förderung der Wissenschaft und Forschung könnte insbesondere in Fällen vorliegen, in denen durch Freifunkvereine neue Netzwerktechnologien oder Kommunikationsinfrastrukturen - ggf. in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder entsprechenden lnstituten - zu deren Erforschung aufgebaut und betrieben werden.
b) lm Bereich der Bildung kann, vergleichbar den lnternetvereinen i. S. d. AEAO zu § 52 AO, Nr. 3, eine gemeinnützige Zweckverfolgung insoweit gegeben sein, als die Freifunkvereine Schulungen und lnformationen insbesondere zu den Themen Kommunikations- und lnformationsfreiheit und zu technischen lnhalten bezüglich Aufbau und Betrieb von Netzen durchführen und im Bereich der Medienbildung aktiv sind.
c) Beabsichtigt ein Freifunkverein, Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern den lnternetzugang in Erstaufnahmeeinrichtungen zu ermöglichen, kann dies der lnte- grationsförderung dienen und somit eine Maßnahme zur Hilfe für Flüchtlinge nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO sein.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Ausschließlichkeit allerdings dann ausgeschlossen, wenn der Freifunkverein, neben den vorstehend beispielhaft dargestellten Maßnahmen den Aufbau eines freien Kommunikationsnetzwerkes betreibt, z. B. durch die lnbetriebnahme von Freifunk-Routern, bzw. ein solches durch VeMaltung von Servern, Rundfunkstrecken und Leitungen unterhält. Diese Tätigkeit stellt keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 AO dar. lnsbesondere handelt es sich hier auch nicht um einen vergleichbaren Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 2 AO.
Nach der Satzung, den eingereichten Unterlagen sowie lhren Ausführungen rm Schreiben vom 23.04.20’19 besteht die zentrale Tätigkeit des Vereins Freifunk Rhein-
Neckar e.V. im Aufbau sowie im Unterhalten und Pflegen eines freien WLAN-Netzes, welches nach lhrer Aussage jedem zur Verfügung gestellt wird, der es nutzen möchte. Diese Tätigkeit stellt keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 AO dar. Da der Verein somit nicht ausschließlich Zwecke verfolgt, die unter den Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß Abgabenordnung fallen, kann aufgrund des Verstoßes gegen das Gebot der Ausschließlichkeit kein Freistellungsbescheid erfolgen und lhrem Einspruch nicht stattgegeben werden.
lch bitte daher um Stellungnahme innerhalb eines Monats, ob der Einspruch weiterhin aufrechterhalten wird.

Wir werden als Vorstand mit unseren Anwalt die uns noch möglichen Optionen zeitnah in einen Termin besprechen. Über dieses Gespräch werden wir dann hier berichten.

Aus meiner Sicht bleiben aktuell nicht viele Optionen mehr möglich, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit - ohne gesetzliche Änderung auf Bundesebene - oder einer Satzungsänderung zu verhindern.

Ich werde in der kommenden Woche mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt telefonieren, um fragen wie genau er sich die Fokussierung auf a bis c) vorstellt.

Habt Ihr Ideen zu diesem Thema? Bitte schreibt diese hier unter dem Beitrag oder als Mail an vorstand@ffrn.de

Grüße
Michel

Danke für das Update. Also die Antwort ist ja jetzt ja leider nicht so erfreulich. Aber eben auch leider das für mich erwartete Resultat.

Der „Vorschlag“ des Finanzamtes ist ja im Prinzip, das man sich rein auf die Versorgung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern konzentriert. Da muss ich sagen, das für mich das nicht wirklich eine gangbare Option ist. Wenngleich es eine wichtige Aufgabe ist diesen Menschen soetwas zur Verfügung zu stellen, finde ich es ebenfalls sehr wichtig dies an anderen Orten zu tun und im Resultat ein freies Netzwerk aufzubauen. Also für mich persönlich wäre das kein gangbarer Weg und für mich würde es sehr meiner Idee von Freifunk entgegenlaufen.
Ganz zu schweigen, das (ohne es recherchiert zu haben, also lest es mit Bedacht) ich mir vorstellen könnte das durchaus ein nicht unerheblicher Teil des Traffics an solchen Orten anfällt. Jedoch könnte ich mir auch vorstellen, das die Finanzierung des ganzen schwierig wird, wenn die einzelnen Personen eigentlich überhaupt nichts davon haben.

Also um einfach nur Wissen über Freifunk weiterzugeben braucht man denke ich eigentlich (meiner Ansicht nach) keinen Verein. Das kann man auch „privat“ organisieren. Jemand stellt eine Webseite zur Verfügung, ein anderer macht ab und zu Veranstaltungen und so weiter. Da kaum Kosten und vergleichsweise wenige rechtliche Risiken anfallen braucht es das Theater um einen Verein meiner Meinung nach nicht wirklich (und dann auch noch einen gemeinnützigen).

Und nochmal allgemeiner:
Wenngleich sich in letzter Zeit in letzter Zeit die Gefahren beim Betrieb einer freien WLANs für dessen Betreiber reduziert haben, so sind sie doch noch vorhanden und meiner Meinung einfach zu hoch, als das man Menschen wirklich davon überzeugen könnte, das sie dies tun sollten. Es reicht ja nicht, das man am Ende unschuldig ist. Jedoch ist der Weg dorthin potentiell schwierig, langwierig, nervenaufreibend und ersteinmal mit Kosten verbunden die auch nicht jeder tragen kann oder möchte.

Also das was das Finanzamt in dem schreiben sagt, was nicht gemeinnützig ist, also der Betrieb der Server für alle, das ist meiner Meinung nach eigentlich irgendwo das Kernelement was es braucht. Man kann das andere (Weiterbildung, Forschung) auch unter dem Dach des Vereins organisieren, jedoch ginge dies alles im Prinzip auch privat.

Wenn man jetzt nicht es durchbekommt, das beispielsweise die sehr praxisorientierte Forschung an und wissenschaftliche Untersuchung von Freifunk, also wie Meshes und freie Netzwerke sich im echten Leben verhalten, eine gemeinnützige Tätigkeit ist, sehe ich hier wenig Potential. Und da solche wissenschaftlichen Arbeiten meines Wissens irgendwann beendet werden müssen, da man eben nicht so gut die „ewige“ Forschung als Ziel haben kann und somit das Freifunk Netz terminiert wäre, erscheint mir dies auch kein gangbarer Weg.

Steht da nicht schon die Lösung? Man müsste deklarieren (und vermutlich belegen) dass der Betrieb des Netzes für den Zweck der Wissenschaft durchgeführt. Weil man Mesh-Protokolle erforscht, oder soziales Verhalten der Menschen in einem freien Netz oder etwas in der Art.

Sollte sich genauso auch für b) und c) begründen lassen.

Nun, man kann ja immer wieder einen neuen Aspekt erforschen. Und als Laufzeit z.B. 6 Monate anzusetzen sollte auch kein Problem sein.

Dabei muss (wenigstens in meiner Vorstellung) aber etwas „wissenschaftlich aussehendes“ herumkommen.
Das ist sicherlich eine Möglichkeit für eine „kürzere“ Übergangszeit bis Freifunk eine wirklich anerkannte gemeinnützige Tätigkeit ist (wobei da ja dann ja auch noch spannend wird was da von den Politikern als „Freifunk“ ins Gesetz geschrieben wird).
Aber das ist eben doch sicherlich nicht ganz wenig Aufwand. Und man müsste halt vermutlich schon erst einmal einen Kooperationspartner mit einem passenden Fachgebiet an einer „Forschungseinrichtung“ finden und eine passende Forschungsfragestellung finden.

Das Problem ist letztlich dieser Satz. Es geht nur wenn wir uns ausschließlich auf eine der angegebenen Ebenen fokussieren und dafür sehe ich leider aktuell keine Mehrheit. Und das Problem würde sich auch nicht lösen, wenn wir jetzt plötzlich eine Forschungsvereinbarung hätten, dann müssten wir noch immer alle privat genutzten Knoten abschalten. Letztlich bleibt eigentlich nur die Option die Gemeinnützigkeit fallen zu lassen und alles ab zu wickeln. Die Unterkünfte könnte man in einen anderen Verein übertragen, da Bestände ja durchaus Interesse vom alten Team. Dann könnte man gucken ob es noch genug Menschen gibt, die Lust haben da etwas neues aufzubauen was vielleicht irgendwann mal gemeinnützig werden kann.

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Ich kenne zwar nicht die rechtliche Situation so genau. Aber wie sich so ein Freifunk-Netz verhält und die dynamiken die es dort gibt so sind, kann man doch eigentlich nur mit auch privat betriebenen Routern untersuchen. Eine Erforschung ist ja aus meiner Sicht nur mit privat betriebenen Routern möglich und dies eine Art öffentliches, jedem offenes Experiment. Was Freifunk ja auch eigentlich ist.

Man kann, so wie ich es verstanden habe, doch auch mit etwas Aufwand und Willen die Gemeinnützigkeit ablegen. Das wäre aus meiner Sicht definitiv auch eine Option.

Hier bei mir in Bensheim hat, das habe ich in der Zeitung gesehen, der Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister am nächsten Mittwoch eine „Bürgersprechstunde“. Da ich um die Uhrzeit eh vermutlich in der Gegend bin, werde ich, wenn es passt, da mal vorbei gehen. Da es ja aktuell am Bundestag liegt tätig zu werden, kann man es ja mal probieren ihn darauf anzusprechen. Es würde zwar schon irgendwie mein Weltbild verändern, wenn es auch nur irgendwie (außer wenn man Glück hat, tröstenden Worten) etwas was bringen würde. Aber wer es nicht probiert kann auch keinen Erfolg haben.
Man könnte sowas natürlich auch größer aufziehen, Freifunker gibt es ja an sehr vielen Orten in Deutschland, und dann macht jeder mal etwas „Lärm“ rund um Freifunk in der Politik.
„Wir“ haben ja das Glück, das meines Wissens die aktuell regierenden Parteien schon irgendwie für die „Gemeinnützigkeit des Freifunkes“ sind. Sie müssten also, sollte dies tatsächlich stimmen, „nur“ noch dementsprechend handeln.

Natürlich ist das Aufwand. Erheblicher sogar. Der Verein muss überlegen, welchen Preis er bereit ist, für die Gemeinnützigkeit zu zahlen. Einfach so weiter machen geht nicht - das sollte zwischenzeitlich klar geworden sein.

Wer als gemeinnützig anerkannt werden möchte, muss auch gemeinnützig handeln, oder sich zumindest darum bemühen.

Genau! Und mal mit deutlicheren Worten gesagt, eigentlich war das alles mal sehr eindeutig auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet, dass das nicht mehr so ist, ist leider den nicht so guten Entwicklungen geschuldet. Und um mal richtig schlechte Laune zu produzieren, nach der aktuellen Lage hier hätten wir sie für 2019 eh nicht mehr bekommen, womit die Gemeinnützigkeit eh hinfällig geworden wäre.

Genau das ist aber die Definition von Gemeinnützigkeit. Und wenn ich mal für mich spreche, so war das immer mit Freifunk aus meiner Perspektive. Ich hatte da nie den Wunsch, dass ich davon was hab, mir persönlich ging es nur darum etwas zu lernen. Aber genau diese Aussage von dir zeigt recht schön das Problem warum das Finanzamt da nicht wirklich glücklich mit ist.

Ich schon und daher weiß ich, dass das so nicht funktionieren wird.

Ich weiß, dass ich mich in dem Punkt wiederhole, aber nein das geht nicht. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit zieht die sofortige Zahlungsunfähigkeit des Vereins nach sich, da er sämtliches Vermögen sofort verliert. Dadurch muss er quasi zwangsweise liquidiert werden, auch da er so die Satzungsgemäßen Zwecke nicht mehr erfüllen kann. Evl. lässt sich da noch was retten indem sich genug Leute finden die sofort viel Geld rein pumpen, aber auch das sehe ich nicht passieren.

Daher können wir es relativ einfach zusammen fassen, so oder so, Ende des Jahres ist nach aktuellem Stand Schluss. Wir können gucken ob sich noch zumindest die Unterkünfte etc. retten lassen, aber für den Verein und die Community in der aktuellen Struktur sehe ich keine Hoffnung mehr.

Ach ja, es gäbe noch die Möglichkeit einen neuen Verein zu gründen und zumindest ein paar Sachen umzuziehen, Gateways und so… aber irgendwie glaube ich nicht, dass das helfen würde.