Die Störerhaftung ist 2017 abgeschafft geworden… Trotz dessen wurde die Dame verklagt.
Zum Hintergrund der bei der Dame betriebene Freifunk knoten leitete direkt raus (ohne VPN)…
Trotz-dessen ist finde ich das Urteil unter aller sau… Denn genau die Abgeschaffte Störerhaftung wird der Dame jetzt zum Verhängnis.
Wäre der Freifunk Knoten per VPN wie es hier zb in der Community läuft verbunden wäre es warscheinlich garnicht so weit gekommen
Insgesamt muss man sagen, das es für den FFRN in der Praxis nicht relevant ist (da wir über die Vereins Gateways ausleiten). Ich fände es aber schon wichtig, das dort in Revision gegangen wird, da ich mir kaum vorstellen kann, dass das Urteil so Bestand haben wird. Aber es wäre ja eigentlich schon schön, wenn man ohne Risiko und Freifunk Verein auch selber ein offenes WLAN betreiben könnte. Denn das würde es auch erlauben ein weitaus dezentraleres Netz als aktuell zu bauen. Aktuell ist das Mesh ja ohne die Server kaum nützlich.
Es gab ja schon einige Urteile, die die Stoererhaftung quasi wieder eingefuehrt haben, da war allerdings alles andere als klar, ob der AP wirklich offen war, es wurde sich einfach darauf berufen, dass „Freifunk“ und fertig.
Nachweise konnten dafuer keine gebracht werden, das hat dem Richter nicht gefallen. Man sollte halt auch hier einen Anwalt haben, der sich mit der Thematik auskennt und nicht einen, der sich sonst um Scheidungs- oder Verkehrsrecht kuemmert und der glaubt, dass die abgeschaffte Stoererhaftung schon fuer ein Abschmettern der
Abmahnung ausreicht.
Das Alte-Dame-Urteil geht lt. verschiedenen Berichten auf einen Vorfall vor der Änderung des Haftungsregimes diesbezüglich zurück; insofern war das ggf. 'ne Ente dergestalt, daß das Thema nochmals hochgekocht werden sollte. (Junge Anwältin sucht die Publicity, sowas in der Art.)