Hallo liebe Mitglieder,
wir möchten gerne zur nächsten satzungsgemäßen Mitgliederversammlung
einladen.
Diese findet am 05.12.2020 um 14:00 Uhr ausschließlich online statt.
Vorgehen
Bitte testet rechtzeitig vorher euer Setup (am besten mehrere Tage
vorher und am Tag der MV) und fragt bei Unklarheiten vorher noch einmal
nach (z.B. im Forum: https://forum.ffrn.de/). Ihr benötigt:
- (Bevorzugt:) Einen Computer/Laptop mit Webcam und einem aktuellen
Browser. - Oder ein Smartphone mit der Jitsi-App (Apple,Google,F-Droid) und Kamera.
Haltet, falls möglich, ein zweites Gerät bereit, falls ein Gerät
Probleme macht.
Am Tag der MV könnt ihr uns unter vorstand@ffrn.de eine Mail schreiben,
oder aber unter einer der nachfolgenden Nummern telefonisch ereichen,
falls ihr technische Probleme habt, bei deren Lösung ihr auch
kurzfristig Hilfe benötigt. Eine Teilnahme an der MV wird aber nur per
Jitsi möglich sein!
- +49 6201 2498859
- +49 6201 8786873
Die Kamera ist nötig, damit wir euch als Mitglied identifizieren
können: Dies wird in einem getrennten Jitsi-Raum, den wir euch per
privater Nachricht schicken werden, geschehen. Dort werdet ihr nur dem
Vorstand gegenüber Fragen beantworten (z.B. zu eure Adresse) oder euren
Ausweis zeigen. So wissen wir als Vorstand, welche Mitglieder
teilnehmen. Dies ist für das Protokoll der MV wichtig und damit wir
wissen, welche Teilnehmer abstimmungsberechtigt sind.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass unsere Satzung zwar bisher
keine Online-Mitgliederversammlung vorsieht, dies aber durch die
Corona-Gesetzgebung derzeit möglich ist: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Anlass
Diese Mitgliederversammlung hat das Ziel, den Vereinsvorstand
turnusgemäß neu zu wählen. Der Vorstand besteht aktuell aus drei
Mitgliedern, die auf der Mitgliederversammlung gewählt werden. Vom
bisherigen Vorstand wird Jakob Haufe wieder kandidieren. Florian Bausch
und Michel Vorsprach werden nicht erneut kandidieren.
Sollte die Vorstandswahl nicht erfolgreich sein (z.B. unzureichende
Anzahl von Kandidaten) muss der Verein aufgelöst werden. Als Folge
müssten dann u.A. die Freifunk Rhein Neckar-Infrastruktur abgeschaltet
werden.
Für die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Möglichkeit die
Mitgliederversammlung auch künftig über eine Videokonferenz abzuhalten
und darüber wie zu verfahren ist wenn nicht rechtzeitig eine MV einen
neuen Vorstand wählt gibt es Satzungsänderungsanträge. Diese findet Ihr
unterhalb der Einladung im Anhang. Die aktuelle Satzung findet ihr
hier: https://raw.githubusercontent.com/Freifunk-Rhein-Neckar/ffrn/master/satzung/satzung_ffrn.pdf
Vorläufige Tagesordnung
Die vorläufige Tagesordnung für die Mitgliederversammlung lautet wie
folgt:
- Festlegung und Genehmigung der Tagesordnung, sowie Feststellung der
Beschlussfähigkeit und der korrekten Einberufung - Bericht des Vorstands
- Bericht des Kassenwarts
- Satzungsänderungsanträge (siehe unten)
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands
- Anträge
- Sonstiges
Eventuelle Anträge für Punkt 7 müssen bis 14 Tage vor der
Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.
Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag „Zusammensetzung des Vorstands (§4 II 2)“
§4 II 2 soll wie folgt geändert werden:
Bisher:
Der Vorstand besteht aus 3 Personen von denen eine von der
Mitgliederversammlung mit der hauptamtlichen Finanzverwaltung
des Vereins beauftragt wird."
Neu:
„Der Vorstand besteht aus ein bis fünf Personen.“
Satzungsänderungsantrag „Online-Mitgliederversammlung (§4 I 7)“:
§4 I (Organe des Vereins, Mitgliederversammlung) soll um Punkt 7 ergänzt werden:
Neu:
„Die Mitgliedervesammlung kann als Videokonferenz im Internet durchgeführt werden (Online-Mitgliederversammlung).“
Satzungsänderungsantrag „Wahlperiode des Vorstands (§4 II 3)“
§4 II 3 soll wie folgt geändert werden:
Bisher:
„Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
von 2 Jahren gewählt.“
Neu:
„Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
2 Jahren gewählt. Wird innerhalb der 2-Jahres-Frist kein neuer
Vorstand gewählt, bleibt der bisherige Vorstand kommissarisch mit
der Hauptaufgabe im Amt, eine Mitgliederversammlung zur Vorstandswahl
durchzuführen, bis ein neuer Vorstand gewählt wurde.“
Viele Grüße und bleibt gesund,
Der Vorstand
Jakob Haufe
Michel Vorsprach
Florian Bausch