Erster Sieg von Freifunk Berlin gegen Abmahner

„Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass Freifunker sich auf das Providerprivileg berufen können.“

„Das Amtsgericht Charlottenburg gab in einer nun veröffentlichten Entscheidung einem der Netzaktivisten vollumfänglich Recht und bürdete dem Absender einer Filesharing-Abmahnung auch die Gerichtskosten einer Gegenklage auf.“

1 „Gefällt mir“

Dieser Sieg ist super, leider ist es aber das Urteil eines Amtsgerichts und damit kein Grundsatzurteil. Sprich jedes andere Gericht kann anders entscheiden und ist nicht an eine ähnliche Rechtsprechung gebunden. Trotzdem ist es natürlich ein wichtiger erster Schritt in die Richtige Richtung.