Haftungsrisiko nach neuen Urteilen

Hallo Leute,
wir (ein Sportverein in Mannheim) würden gerne einen Freifunkknoten betreiben. Die jüngsten Urteile zur „Oma“ und „250 000-Abmahnung“ (https://freifunkstattangst.de/) machen uns allerdings unsicher, ob des Risikos. Wir geht ihr als Betreiber damit um? Und wie schätzt ihr die tatsächlichen Risiken ein?

Viele Grüße
Markus

Hallo Markus,

in diesem „Freifunk statt Angst“ Blog wird leider etwas übertrieben. Einerseits bezieht sich das Urteil meines Wissens nicht auf die aktuelle Rechtslage, andererseits funktioniert in den meisten Fällen Freifunk auch anders (gerade um den Gefahren vorzubeugen).

Bei dem Urteil war es so, das der Traffic direkt über den Anschluss des Freifunkers ins Internet ausgeleitet wurde. Das bedeutet es war die IP Adresse des genutzen Internetanschlusses vor Ort für Dritte sichtbar. So konnte sich der Rechteinhaber dann direkt beim Anschlussinhaber melden. Es war also im Prinzip einfach nur ein ganz normaler WLAN Router mit einer „Freifunk“ SSID (WLAN Name).

Wenn man aber beispielsweise die Firmware des Freifunk Rhein-Neckar verwendet, wird sämtlicher Traffic vom Freifunk Router, über den lokalen Anschluss, über die Server des Freifunk Rhein-Neckar e.V. ins Internet geleitet. So wird dann der lokale Internetanschluss nur für die Verbindung zu diesen Servern verwendet und die IP Adresse des lokalen Anschlusses ist verborgen.

Das Risiko für dich selber (bzw. den Sportverein) ist also eher sehr gering.

Viele Grüße
Tom

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Unsere Freifunkknoten lassen nur eine Verbindung ins Internet zu, wenn über einen unserer Gateways getunnelt wird. Das ist eine gewollte Absicherung, damit genannter Omafall nicht eintritt. Mir ist keine Community bekannt, die das anders handhabt.

Es gibt natürlich Menschen, die wollen noch unabhängiger sein und modifizieren dann ihren Knoten, dass er direkt ausleitet. Dann müssen sie auch mit den Konsequenzen leben, wenn der Anschluss missbraucht wird.

Damit dann aber auch noch an die Presse zu gehen hat Freifunk leider einen Bärendienst erwiesen. Denn mit der normalen Konfiguration ist es technisch nicht möglich, den Anschlussinhaber zu identifizieren und all diese Diskussion und Angst ist komplett unbegründet.

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Danke für die schnellen & kompetenten Antworten! Dann steht unserem Vorhaben wohl nichts mehr im Wege.

Viele Grüße

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