Rechnungen, Belege für Dritte

Die Tage habe ich einem Kneipenwirt unsere Idee vorgestellt, der war begeistert und möchte gerne zwei Router betreiben. Mein Angebot ihm die Router zu besorgen hat er gerne angenommen. Auch würde er sie bezahlen, braucht dafür aber eine Rechnung oder Beleg (?) damit er diese bei der Steuer angeben kann. Daher folgende Fragen:

  1. Wenn wir als Verein Router ausgeben würden, wollen, können, sollen wir da auch eine Rechnung/Beleg auf Wunsch ausstellen.
  2. Wenn ich auf eigene Rechnung Router besorge und dann verteile, was kann ich dann z.B. dem Kneipenwirt geben damit er das ganze Absetzen kann, wenn er mir das Geld gegeben hat. Reicht ihm z.B. eine Kopie der Rechnung mit einem Vermerk, dass ich ihm n Router im Wert von x€ überlassen habe und auch das Geld bekommen habe?
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Aus Rechtlichen Gründen gib der Verein nie Router aus (Garantie und so nen Zeug). Es gibt nur Sammelbestellungen und auch die werden von einzelnen Mitgliedern finanziert die im Zweifel auch mal den ein oder anderen Euro Vorlegen. Rechnung oder Quittung gibts da also nicht.

Es sollte Reichen wenn du Ihm die Rechnung gibst und darauf vermerkt ist, das du die im überlassen hast. Das ist meine Meinung und keine sichere Aussage. Am besten du Rufst einfach mal bei dem FA oder Steuerberater deines Vertrauens an und fragst da nach ob das geht.

Evtl. kannst du die Rechnung auch direkt auf seinen Namen ausstellen lassen. (Rechnungsadresse ändern). Das würde es am einfachsten machen.

Das hatte ich auch schon überlegt, leider läst sich in vielen Shops die Rechnungsadresse im Gegensatz zur Lieferadresse nicht ändern.

Was? Das wär mir neu. In jedem vernünftigen Shop kann man die Lieferadresse abweichend von der Rechnungsadresse angeben!

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Ja hätte auch gedacht, dass man die Adresse anpassen kann. Wollte vier Router bei Nnotebooksbilliger.de bestellen. hier kann man nur die Lieferanschrift ändern. Ich schaue mal nach Alternativen, bzw. habt ihr welche?

Wenn er wegen der 30-40 Euro herum macht, ist es wahrscheinlich sinnvoll, wenn er selbst bestellt.
Eine Alternative wäre die Ausstellung einer Quittung: http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6200-top-10-umsatzsteuer-rechnungen/rechnungen-erstellen.html

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Klar:
http://www.voelkner.de/products/428777/TP-LINK-WLAN-Router-TL-WR841N-2.4-GHz-300-MBit-s.html?ref=43&products_model=Y00421&gclid=CJGSlquG6cMCFfLm7AodAwIAMw


http://www.mindfactory.de/product_info.php/TP-Link-Router-TL-WR841N-WLan-4-Port-300Mbit-s_674387.html

Danke für die vielen Tipps, ich werde berichten wie es am Ende mit dem Kneipenwirt gelaufen ist.

Bei einem 24 EUR-Gerät würde ich das Thema steuerlich absetzen nicht überbewerten - es geht hier um 19% Umsatzsteuer plus ca. 20% Einkommensteuer, also etwa 10 EUR. Verglichen mit dem Nutzen aus dem Router also vernachlässigbar. Trotzdem, Geld ist Geld.

Ich habe bisher einfach selber eine Rechnung mit MWSt ausgestellt und eine Fotokopie der Originalrechnung angeheftet. Darauf achten, dass auf der Rechnung die ladungsfähige Anschrift, das eigene FA mit Steuernummer (besser Umsatzsteuer-ID falls vorhanden) und Datum der Leistungserbringung stehen. Beides auch als Nullsummenspiel in die eigene Steuer rein. Hat seit Jahren gut funktioniert.

Die Finanzämter in Ba-Wü sind kulant, weil sie von jedem zusätzlich eingetriebenen Steuer-EUR den Grossteil per Länderfinanzausgleich sowieso abgeben müssen.

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Warum denn so kompliziert. Der @ralf will dem nur einen Gefallen tun, und ihm den Router bestellen, flashen und hinstellen und nicht ein Unternehmen gründen, das Router verkauft. @ralf mach das bitte auf keinen fall so wie von @Fridtjof beschrieben. Selbst eine MwSt. auf irgendein Papier zu schreiben, ohne sich über die darauf resultierenden Steuerrechtlichen Folgen im Klaren zu sein ist riskant.
Ich will auch hier gar nicht auf diese Schiene einsteigen, das geht zu weit.
Lass bitte einfach eine Rechnung auf den Gastwirt vom Lieferant ausstellen und fertig ist die Geschichte, optimaler weise noch auf Rechnung bestellen, dann kann er Gastwirt die Sofort von seinem Konto begleichen. (Das natürlich mit ihm absprechen).

@Fridtjof Dich möchte ich bitten, mit solchen Ratschlägen ein wenig kürzer zu treten, denn so ungenau helfen die niemandem was. Du vergisst vielleicht, dass hier nicht jeder ein Unternehmen angemeldet hat (Und den nötigen Steuer Foo Background hat), das in der Pflicht steht eine Umsatzsteuer abzuführen (Jahresumsatz > 17.500€ ) bzw. auszuweisen. Würde er jetzt einfach so die MwSt auf die Rechnung schreiben, und diese nicht ordentlich abführen hätte er ein Problem. Zudem, wenn er selbst eine Rechnung schreibt, hat er genau wie der Verein die ganze Gewährleistungsabwicklung am Hals. Und über die Kulanz von Finanzämter zu mutmaßen halte ich auch für Gewagt, die können ganz schön genau sein.

Aber wie gesagt, ich will hier nicht über Steuer Kram diskutieren, dafür gibt es genug anderes Anlaufstellen und kompetentere Leute als mich, oder vermutlich irgendjemandem in diesem Forum. Oder ist hier jemand Steuerberater?? - dann ist das was anderes.

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Hallo Ralf,
erstmal eine Fallunterscheidung.
1.) Du hast die Rechung auf einen anderen Namen: Solange du sie weitergibst und er somit eine Originalrechnung hat, ist das nach meiner Erfahrung (Schwetzingen, Frankfurt Main) kein Problem. … Falls sie doch rumzicken, könnt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag machen über den Gesamtpreis mit Referenz auf die Originalrechnung. Dann sollte er aber vielleicht noch einen einmaligen Minijob für dich anmelden (und von der Steuer absetzen) als Bürogehilfe. ;-)
2.) Du hast keine Rechnung mehr: In dem Fall kannst du ihm auch eine Handquittung unterschreiben. Für so ein Kleinkram geht das normalerweise und ein Unternehmer (was er ja ist) sollte dafür auch einen Quittungsblock haben.

Der Verein könnte übrigens auch ganz sauber die Routerbestellungen übernehmen.
1.) Möglicher Betreiber meldet sich und macht “netterweise” eine Spende in Höhe des Routerpreises und stellt eine Spendenquittung aus.
2.) Der Verein hat ein paar Spenden zusammen und macht eine Sammelbestellung.
3.) Der Verein verleiht die Router an die Personen, die vorher eine Spende gemacht haben.
Damit entsteht das Problem Gewährleistung gar nicht.
4.) Eventuell kann der Verein noch eine jährliche Sachspendenquittung für die Stromkosten und die Internetverbindung machen. Das könnte interessant sein für Privatpersonen, die ihren Internetanschluß dafür aufbohren und/ oder ein paar Router mehr betreiben.

Gruß
Torsten

Zur Rechnung: Meine Sammelbestellung kam, Rechnung ausgedruckt, alle Seriennummern auf der Rechnung notiert und den neuen Besitzern zugeordnet. Das hat ihm gereicht, habe noch angeboten eine Quittung auszustellen, was aber nicht nötig war.
Funfact: Die Kneipe ist nur mit 2MBit/s angebunden. Anruf bei der Telekom: “Klar geht bei ihnen mehr (16MBit/s, IP), kostet jedoch einen Euro mehr.”. Hat er gleich mal umgestellt, dann flutscht Freifunk auch besser wenn wieder Champions League ist. Zu beachten war EC-Karten-Terminal (ISDN => Austausch gegen Ethernet) und Telefon (ISDN => Analog via Speedport (bäh)).

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