Freifunk für Schulen

Hallo :)
Ich bin neu hier und habe mich gewundert wie es mit Freifunk an Schulen aussieht.
Hat hier jemand vielleicht schon Erfahrungen bei dem Thema gesammelt ?

Allgemein ist klar, dass das nur mit mesh-networking geht, da eine Schule tendenziell eher nicht ihre Leitung zur Verfügung stellt. Schulen sind eigentlich ein sehr guter Ort für Öffentlichkeitsarbeit, besonders wenn es genau wie bei Freifunk auch um offenes W-Lan geht. Die Schüler buchen sich ein, lesen nach, ihnen gefällt vielleicht die Idee und es entstehen viele kleine Freifunkminiprojekte von Schülern.

Ich möchte deine Motivation an der Stelle nicht kürzen, aber glaubst du wirklich das Generation Facebook ist das Internet da nur durch ein freies WLAN auf die Idee von Miniprojekten kommen? Es wird vermutlich eher so ablaufen. Es gibt Freifunk, ALLE wollen Freifunk gleichzeitig Nutzen, es funktioniert nicht, die Leute verlieren die Lust. Alternativ funktioniert es doch und dann freuen sich die Schüler aber keiner wird sich wirklich darüber informieren warum sie hier jetzt WLAN haben.

Kann ich mir also nicht vorstellen, dass es sinn macht da viel Energie rein zu stecken. Dazu kommt dann noch, das die Schule evl. von uns verlangen würde, eine Jugendschutz Filterung durchzuführen. Naja, soviel zu meiner Schwarzmalerei. Eine Schulgelände stellt uns halt vor ziemlich große Herausforderungen.

  • Große Nutzer und Traffic Mengen währen der Pausen.
  • Schwere Uplink Situation
  • Kaum eine Chance jemanden über Freifunk etc. aufzuklären. Evl. könnte man hier aber mit Chaos Macht Schule kooperieren.
  • Eltern und Leerer haben vermutlich Angst davor was ihre Schützlinge im Interrnet machen könnten.

Wenn sich aber eine Gruppe findet die da auf Schulen zugeht und vielleicht etwas über Freifunk und Medienkompetenz erzählen würde…Wie gesagt ich glaube da sollten wir eher mit dem C3MA und dem Projekt Chaos macht Schule kooperieren.

Ich finde Freifunk im Bereich von Schulen interessant und schwierig zugleich.
Von Seiten der Schule wird wahrscheinlich nur wenig Unterstützung bekommen, da das Thema Smartphone dort meistens eher als negativ angesehen wird.
Für Schüler-Projekte und Einfluss auf die Bildung ist es sicher hilfreich Physik-, Technik- und IT-Lehrer von der Idee zu begeistern. Vielleicht hat hier schon jemand Kontakte zu solchen.

Vielleicht kann @steffen hier nochmal was im Bezug auf Chaos macht Schule sagen, wenn ich mich nicht irre ist er daran beteiligt.

gerne kann ich dazu meine meinung sagen. kurz zu mir: ich bin beim projekt “chaos macht schule” des ccc mannheims und lehrer an einem gymnasium in heidelberg.

grundsätzlich werden schulen im moment kein freies wlan wollen. es gibt zu viele probleme mit whatsapp-klassengruppen, in denen schnell streitigkeiten eskalieren und die lehrer müssen danach in der schule die scherben einsammeln. von außen ein netz drüberlegen wird starke reaktionen hervorrufen und da dann alle auf einmal reingehen, wäre es wohl auch nicht so stabil.

bevor die kids keine medienkompetenz haben, muss ich dieser einstellung übrigens zustimmen :\ und davon haben die kids nicht viel und besserung ist auch noch nicht in sicht…

in sachen öffentlichkeitsarbeit stimme ich hdvalentin zu.

ich unterrichte informatik in der kursstufe und freifunk kommt dort als thema vor. wenn es am ende schüler interessiert, haben wir ein paar knoten mehr. ich kann so ein projekt sogar benoten, denn für einen schüler ist es eine gewisse leistung, einen router zu flashen und sich korrekt in die karte einzutragen. und er stellt das ganze dann noch als vortrag den anderen vor.

ergänzend wäre denkbar, mal auf ein sommerfest zu kommen und einen stand aufzubauen oder man könnte informatikschüler bei einem projekt mit einbinden.

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Erstmal vielen Dank an alle für die zahlreichen Antworten :)

@leah die Punkte mit dem Traffic sind natürlich richtig und die habe ich nicht beachtet.
Allerdings klappt das ja bei Universitäten mit Campus Netzen auch. Diese Netze werden von den Universitäten betrieben, sind meistens aber nicht frei.
Um der schule klar zu machen wie Freifunk funktioniert und vor allem um die Medienkompetenz der Eltern auszubilden und die Schüler auch ausreichend auszubilden ist Chaos macht Schule auf jeden Fall sehr gut und wahrscheinlich da auch notwendig.

@hdvalentin schwierig ist das Thema allemal, man müsste sich in der Schule von Schülervertretungsseite, als auch von Lehrer-Seite, eben zB mit den Naturwissenschaftlern zusammensetzten und dann das Thema in der Schule selbst diskutieren und vllt auch hier direkt Sachverständige vom CCC dabei haben um fragen beantworten zu können.

@steffen ja es ist sicherlich richtig, dass Lehrer durch Streitigkeiten in whatsapp-klassengruppen schlichten müssen und sie damit bereits relativ viel zu tun haben.
Man müsste hier zB in der fünften Klasse direkt den Schülern Medienkompetenz lehren. Leider scheitert das meistens an fehlenden Steuergeldern an der Stelle.
Da kann ich mal erwähnen, ich bin selbst 16 Jahre alt und gehe am Gymnasium gerade in die Q-Phase bzw 11. Klasse. Freifunk habe ich selbst über meinen Vater, der selbst im IT und auch im Netzbereich unterwegs ist entdeckt, als er mich mitgenommen hat auf den CCC und ich dort von Freifunk Wind bekommen habe. Die Freifunk Idee finde ich sehr gut, man muss die Idee nur unter Leute bringen und entsprechend Leute finden die sich engagieren und entsprechend einen Router aufstellen.
Steffen die Idee mit dem Sommerfest finde ich sehr gut. Ich werde mal mit unserem Schulsprecher reden und ihn dazu fragen ob sowas zu realisieren ist.

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Naja so einfach ist das jetzt nicht. Das WLAN ist ja an das Kabelgebundene Campusnetz angeschlossen. Dazu kommt das die meisten Hochschulen mit >= 10GigE als Uplink versorgt sind. Wenn wir das dort auch bekommen ist das natürlich kein Ding :) Aber wie du sagtest. Den Uplink werden wir ziemlich sicher nicht Vorort bekommen und wenn wir den per Richtfunk bekommen, sind 50Mbit/s in der Innenstadt schon eine ordentliche Leistung. Wenn du jetzt mal von einer kleinen Schule mit 2 Klassen pro Stufe rechnest, kommst du damit zu Stoßzeiten auf > 250 Nutzer. Das wiederum, kannst du mit einer 50Mibt/s Leitung aber vergessen.

An alle die das Thema interessiert, ich bin gerade zufällig beim Freifunk Podcast auf die Episode “Freifunk in die Schulen!” vom 14.4.2015 gestoßen.
Dort beschreiben Freifunker aus Berlin ganz interessant den Prozess mit Freifunk in der Schule.

http://radio.freifunk-bno.de/Freifunk-2015-04-14-FF-Schule.mp3
Freifunk in die Schulen! - Freifunk Radio

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Was passiert, wenn Schüler Freifunk in Schulnähe entdecken könnt ihr derzeit in der Plöck beim Knoten HD-Altstadt-019 und 020 beobachten. Die Nutzerzahl steigt in den Pausen exponentiell :-). Wie performant das ist, wenn 35 Schüler in der großen Pause gleichzeitig versuchen die Nachrichten zu checken weiß ich nicht.

Aber hier wäre es sinnvoll und hilfreich, wenn jemand in der der großen Pause einmal Freifunk-Rhein-Neckar-Flyer verteilen könnte. Gibt es noch Flyer? Wer hätte Zeit und Lust dies zu tun?

Wir haben mehrere Kilo Flyer im RaumZeitLabor, da besteht keine Knappheit. In der großen Pause einfach Flyer zu verteilen sehe ich sehr kritisch, die Schule sollte ein geschützter Raum sein und da geht der allererste Weg über den Rektor. Kann man probieren, vielleicht können wir das Thema anders aufziehen: Einen Medienkompetnzvortrag oder so, weil das Thema »Mein Kind hat jetzt ein Smartphone und Internet, huch, das kann damit ja ins Internet!!11« dürfte bei ziemlich allen Eltern akut sein.

Außerdem dürften die meisten Leute hier während der großen Pause arbeiten sein ;)

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Die große Pause findet hier im öffentlichen Raum statt. Die Schüler stehen auf der Plöck.
Ich dachte an Studierende, die vielleicht dann gerade auf dem Weg zur Uni/Bib sind.

Ja der Weg über den Rektor mit der Thematik Smartphone, Internet,… ist möglicherweise nachhaltiger.

Ah, achso! Joa, wenn sie eh schon rumstehen kann man ihnen in dem Fall auch nen Flyer in die Hand drücken. Müsste sich halt nur jemand finden…

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Hach - Big Data ist doch was tolles… :D

Meine Freundin ist Lehrerin, und deren Schüler stehen auch oft draußen auf der Straße. Aber auch hier würde sich jeder, der unter den Schülern etwas verteilt, sehr unbeliebt machen.
Zu viel unerwünschtes wurde schon verteilt.

Besser ist es, über das Rektorat zu gehen.

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Hallo :)
wie der Threadersteller bin ich neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Bin 25 Jahre alt und in der öffentlichen Verwaltung tätig, wie ggf. manch einer der hier Antwortenden, daneben auch in einer Stadtverwaltung, die u.a. rund 34 Schulen (darunter eine von drei baden-württembergischen [1] Gesamtschulen -eine internationale-) betreibt und im Lernatlas 2011 der Bertelsmann Stiftung Platz 1 im Bereich Schulisches Lernen erreichte [2], tätig gewesen.

Seit 2005 [3] interessiere ich mich für interaktive Whiteboards (IWB), weil ich selbst drei Jahre Erfahrung sammeln konnte. Verfolge seit 2008 auch sämtliche Entwicklungen, welche für die “Technische Ausstatung an Schulen” relevant sind und bin auch im Umfeld der (freien) Linux-Schulserver aktiv; so auch über die Integration von mobilen Endgeräten über WLAN in den schulischen Unterricht.

Zunächst möchte ich euch jedoch auf die verschiedenen Zuständigkeiten im Bildungsbereich hinweisen. Die Kultusministerien (der Länder) tragen die innere Schulorganisation (sprich: die inhaltliche Arbeit an den Schulen; Lehrplan, Fortbildung, Auswahl der Lehr-/Lernmittel etc.) und die Verantwortung für Personal als Personalaufwandsträger; dafür übernehmen die kommunalen Schulträger (also Gemeinden/kreisfreie Städte resp. Landkreise bzw. Bezirke (BE, HH) oder Landschaftsverbände (NRW)) die Verantwortung der äußeren Schulverwaltung, also für räumliche und sächliche Ausstattung (inkl. Kosten der Lehr-/Lernmittel) als Sachaufwandsträger. Dies zeigt sich in den Regelungen der verschiedenen Schulgesetzen [4].
So gibts es Empfehlungen [5], welche auf die ein oder andere Art eine Vorschrift sind, aber keine verpflichtende. Eine direkte Vorschrift (sprich Regelung im Sinne eines/r Gesetzes/Verordnung/Verwaltungsvorschrift) kann es wegen dem Konnexitätsprinzip [6,7] nicht geben, denn dann müsste das Land die Kosten (voll) übernehmen.

Obiger Absatz in Kurzform: “Pädagogik == Land; Ausstattung == Kommune”

Um überhaupt WLAN (sei es Freifunk oder etwas anderes) an einer Schule anbieten zu können, ist eine strukturierte Verkabelung notwendig, die dem GBit-Standard entspricht [8,9]. Dafür kommen entweder:

  • Kupferkabel der Kategorie 7 (die [edit]momentan[/edit] höchste Kategorie oder höher) oder
  • Lichtwellenleiter (LWL), auch Glasfaser genannt (idealerweise als OM3-Faser[10][edit] oder besser[/edit]) in Frage.

Damit sich die Vernetzung auch lohnt, darf eine entsprechende Austattung nicht fehlen. Dazu würde ich, ähnlich wie in einem Pastebin [11] dargestellt, bei einer Gbit/s-Lichtwellenleiter-Verkabelung innerhalb der allgemeinbildenden Schulen pro Klasse 4 Schüler-PCs, 1 Lehrer-PC, IWB, 6-Port Gigabit Switch (“Medienkonverter”) (im Brüstungskanal), einen WLAN-AP und 1:1-Tablets verwenden. Zusätzlich kommen je nach Schule zw. einem und 3 u-förmigen PC-Räumen (mit 16 PCs/1 Lehrer-PC, IWB, netzwerkfähigem Drucker und in der Mitte platziertem Gruppentisch), zwischen einem und 3 Multifunktionsräumen (mit 32 PCs, IWB, Netzwerkdrucker) und entsprechend verkabelte Fachräume (je nach Schule zwischen 2, 3, 5, 8 oder 16).
Bei den berufsbildenden Schulen gilt die gleiche Ausstattung jedoch mit folgenden Abweichungen und zwar gibt es 4 PC-Räume bzw. 4 Multifunktionsräume und 19 Fächraume pro Schule.

Beim Einsatz eines WLANs reicht es nicht nur einen WLAN-AP (in jeder Klasse) aufzustellen. Es ist zusätzlich ein WLAN-Controller [8,12] und eine Firewall notwendig. Zur Absicherung des WLANs gegen Unbefugten wird ein RADIUS-Server, der nur bekannte Accounts/Geräte anhand einer LDAP-Abfrage “reinlässt”, eingesetzt. Damit stellt die Schule auch sicher, wer den Internetzugang nutzt. Denn afaik hat die Schule zunächst eine Aufsichtspflicht (die sie technisch mit Filtersoftware umsetzt) und muss entsprechende Nachweise vorlegen können (siehe [13] und eine Präsentation des ULD SH [14]). Auch fällt der Schulträger (hier: die Kommune), als Bereitsteller des Internetzugangs über WLAN, unter die Regelungen der Störerhaftung, hat somit auch (afaik) gewisse Nachweise bereitzustellen; deswegen die Nutzung des RADIUS-Servers. Gewissermaßen kann man sagen, die Schule übernimmt den personellen Teil der Störerhaftung, die Kommune den technischen.

Zum letzten Absatz möchte ich noch anmerken, dass Freifunk, als Bereitsteller des WLAN-Internetzugangs, afaik unter die Störerhaftung fällt und damit (eigentlich) auch nachweisen muss, wer den Zugang genutzt hat.

Wenn ich mir die Diskussion über die Störerhaftung so ansehen, dann fehlt mir auf, dass keiner an den Fall des Internetzugangs in Schulen und der diesbezüglichen Haftung denkt.

Und allgemein betrachtet unter Rücksichtnahme der Aufsichtspflicht und Störerhaftung kann in meinen Augen eigentlich die Schule kein Freifunk anbieten.

Gruss

BBiwy

Referenzen:
[1] http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW+§+107&psml=bsbawueprod.psml&max=true
[2] http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Lernen-ein-Leben-lang-_arid,52987.html
[3] https://web.archive.org/web/20050320200424/http://www.carl-theodor-schule.de/teacher3.htm#Die%20Kreide%20hat%20im%20Klassenzimmer%20ausgedient
[4] https://wiki.fsfe.org/Education/FS_usage_Link_collection/Germany
[5] http://pastebin.com/8W0uUDYC
[6] http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Konnexitätsprinzip
[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Konnexitätsprinzip#Das_Konnexit.C3.A4tsprinzip_im_Staatsrecht
[8] http://www.lmz-bw.de/medienbildung/aktuelles/mediaculture-blog/blogeinzelansicht/2014/werkstattbericht-tablet-schule-anforderungen-an-die-wlan-infrastruktur.html
[9] http://www.lmz-bw.de/technische-unterstuetzung/aktuelles/erfolgsfaktorenpaedml.html
[10] http://www.ls-bw.de/projekte/beruflschulen/zpg/gew/pdf/0038mainweb.pdf - Seite 20
[11] http://pastebin.com/Tea0mhT4
[12] https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/sites/2/2015/06/Votum_2015.pdf - Seite 41
[13] https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IQSH/Arbeitsfelder/ITMedien/Material/Downloads/ThemenpapierInternetnutzung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 - Seite 6
[14] https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sommerakademie/2015/SAK2015_Infoboerse-08_ProbstBrocks_schulischeIT.pdf

Willkommen im Forum @BBiwy. Ich muss leider zugeben, dass ich gerade, vielleicht ists auch einfach zu spät, aus deinem Post nicht wirklich schlau werde. Was genau willst du uns denn sagen? Vielleicht kannst du das nochmal in einem kürzeren Post zusammenfassen :)

Aber mal zu dem was ich (hoffentlich richtig :) ) verstanden habe:
Zum einen habe ich verstanden, dass du uns die Organisationsstruktur näher bringen willst wie sie in unserem Bildungssystem herrscht. Außerdem auch irgendwie einen (ich vermute exemplarischen?) Aufbau für eine Schul-Vollausstattung? Dabei ist mir gerade aber der Kontext zu Freifunk nicht ganz klar, also was das genau mit uns zu tun hat? Dazu entziehen sich deine „Planung“ was „Voraussetzungen“ und Umsetzung angeht etwas meinem Verständnis, da dies eigentlich nichts mit dem Thema von Freifunk und einem Freifunk Setup zu tun hat. Evl. kannst du uns da den Hintergrund nochmal genauer erläutern.

Naja, das ist ja genau das Gegenteil von Freifunk und hat nichts mehr damit zu tun.

Nein, diese Verpflichtung von der du sprichst, dass die Schule die Aktionen der Nutzer protokollieren muss, gibt es nicht, es ist dem Betreiber sogar eigentlich laut §34 BDSG verboten solche Daten zu erheben.
Außerdem hat das nichts mehr mit Freifunk zu tun was du da beschreibst.

Ähm, nein! Dies ist nicht der Fall. Warum das so ist erklärt dir dieser Artikel in unserer FAQ:

Das hängt vermutlich damit zusammen, dass es dahingehend keinen Unterschied zur normalen Regelung gibt, warum auch? Macht für mich irgendwie Sinn.

Was ich jetzt deinem Post entnommen habe ist, dass Freifunk im Kontext von Schule nicht so ne geile Idee ist.
Ansonsten würde ich dich, wie am Anfang schon erwähnt, nochmal darum bitten, uns zu erklären, was genau du ins in deinem Post erklären möchtest :) Danke!

Hallo @leah, vielen Dank :).

Neben dem Hinweis auf die verschiedenen Zuständigkeiten im Bildungsbereich, auf die (technischen) Voraussetzungen für WLAN und auch einen Ausblick auf die zu beachtenden rechtlichen Gegebenheiten. Bspw. gibt das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ [1] einen Überblick, welche Anforderungen bei WLAN zu beachten sind [2], so muss sich die Schule „als Betreiberin absichern gegen urheberrechtlichen, jugendschutzrechtlichen und strafrechtlichen Missbrauch des Zugangs (sogenannte Störerhaftung).“ Kürzer kann ich wohl nicht schreiben; würde ich z. B. schreiben „Die Schule ist zu vernetzen.“ ist es (zwar) allgemein gefasst, aber dann reichen schon zwei Klingeldrähte aus. Forderung erfüllt, aber die Anforderungen an die Vernetzung, die sich aus dem Alltag ergeben sind damit mitnichten erfüllt…

+1

Es ist ein Konzept mit dem man eine Schule mit Computer ausstatten kann, so wurde es scheinbar wohl schon in der einen (oder anderen) Kommune, z. B. in der Heidelberger Gregor-Mendel-Realschule (eröffnet 2007), wie eine Informationsvorlage zeigt [3] und IGH [4] in ähnlicher Weise umgesetzt bzw. sollte so umgesetzt werden (Marburg [5]).
Was meinst du mit Vollausstattung? In meinen Augen ist es keine Vollausstattung (z. B. würden noch Dokumentenkameras fehlen [6]), die 1:1-Tablets sind nur wg. einer D21-Studie [7] nach eben diesen enthalten. Damit soll aufgezeigt werden, welchen (finanziellen) Aufwand dies bedeutet/bedeuten kann.
Zur Nutzung eines Freifunk-Routers ist eine Internetverbindung notwendig. Diese wird, wie bereits erwähnt, vom Schulträger (durch T@School [8] oder Anschluss an eigene LWL-Leitungen) bereitgestellt. Auf Seite 59 [9] eines kommunalen Medienentwicklungsplan ist ein typisches (von der Kommune aufgebautes) pädagogisches Netz und auf Seite 56 die im Pastebin beschriebene WLAN-Vernetzung bildlich dargestellt. So benötigt ihr, falls keine eigenen Leitungen von euch gelegt werden sollen, eine strukturierte Verkabelung und die Zustimmung des Schulträgers, der rechtlich für Verstösse haftet, da er das Internet bereitstellt.
Planungen/Voraussetzungen gibt es in meinem Konzept nicht wirklich, da sich das eben so für einen Altbau (der im Serverraum ein „10-cm-Loch“ für den entsprechen Bündel der Kupferverkabelung hat) wie für einen Neubau (der im Serverraum nur ein „5-cm-Loch“ für den Bündel der LWL-Verkabelung benötigt) eignet.

Nun, das liegt daran, dass der Staat eine Fürsorgepflicht gegenüber der ihm anvertrauten Kindern hat [10,11]. In Baden-Württemberg selbst ist die Aufsichtspflicht nicht explizit geregelt, da sich „[d]ie Vielfalt der Anlässe, die ein auf­sichtliches Eingreifen der Lehrkraft er­fordern können, und die jeweilige Be­sonderheit der Einzelsituation [dazu führen], dass sich der Bereich der Auf­sichtspflicht eigentlich einer gesetzli­chen Regelung entzieht.“ [12] Eine Übersicht zur Aufsichtspflicht findet sich unter Punkt 9 in einem Dokument des Staatliches Seminar für für Didaktik und Lehrerbildung (GHWRS) Meckenbeuren [13].

Sie gibt es, wie eine Bekanntmachung des Bildungsministeriums SH zeigt [14]. Demnach darf sie die Internet-Nutzung protokollieren, wenn sie „ihren Internetanschluss für unterrichtsbegleitende[…]Zwecke nutzt[…]zum Nachweis der unberechtigten Nutzung und zur Feststellung unzulässiger Aktivitäten“. Das Recht ergibt sich aus der Aufsichtspflicht [15] und die Erstellung von Protokolldateien ist für SH auch gesetzlich geregelt (§ 13 (6) LDSG [16]). Auch in Bayern ist es ähnlich geregelt, dort wird auch explizit erwähnt, dass es „keiner Zustimmung der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten in eine inhaltliche Kontrolle der Internetaktivitäten und deren Protokollierung sowie in eine entsprechende Nutzungsordnung“ bedarf [17].
In BW ist die Erhebung von Protokolldaten zulässig, da sonst der Fürsorgepflicht nicht nachgekommen werden kann [18, 19].
Daneben ergibt sich die Pflicht zur Einsichtnahme und Kontrolle des Nutzerverhaltens auch durch den Jugendschutz [20], zusätzlich hat die Schule im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu sorgen, dass „jugendgefährdende und sozialethisch desorientierende Medien nach Möglichkeit nicht aufgerufen werden können“ [21]; in unbeaufsichtigten Räumen technisch durch einen Filter.
Auf Seiten des Deutsches Forschungsnetz (DFN) e. V. findet sich ein Dokument [22], was den Jugendschutz und die Haftung rechtswidgriger Inhalte näher erläutert.

Da Bildung Ländersache ist (Art. 30 GG), findet auf die Schulen (als AÖR der Schulträger [23]) das LDSG Anwendung [24], „soweit keine spezielleren Regelungen zum Datenschutz an Schulen z. B. in den Schulgesetzen ([wie] Art. 85 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) bestehen“ [25]. Erst wenn keine konkrete(re) Regelung vorliegt, findet das BDSG Anwendung. Somit fällt §34 BSDG heraus, weil es speziellere Vorschriften gibt. Zumal §34 BDSG nur bei „Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen“ zutrifft. Schulen sind aber öffentliche Stellen; damit gilt nicht §34 sondern wenn überhaupt §19, sofern kein Ausschluss nach §19a (2) Nr. 3 [26] vorliegt. (Ich bleibe jedoch dabei, dass das BDSG nicht für die Schulen gilt.)

Leider doch, denn ihr schreibt selbst: „Dies führt dazu, dass eventuelle Abmahnungen an den Verein gesendet werden und nicht an den eigentlichen Knotenbetreiber.“ Damit seid ihr [Freifunk als Organisation] der Ansprechpartner in Fragen von Missbrauch des Zugangs bzw. Verstößen geltender Rechtsnormen. Ums Plakativ zu sagen; Freifunk taucht in den Logdateien auf und erhält daraufhin die Anfrage.

Falls ihr Freifunk in der Schule nutzen wollt, solltet in jedem Fall:

  • die Zustimmung des Schulträgers, wenn ihr keine eigenen Leitungen verlegen wollt, einholen
  • mit dem Schulleiter reden
  • und auch die rechtlichen Gegebenheiten abklären (z. B. wer letztendlich die Haftung übernimmt; bislang übernimmt afaik im Au0enverhältnis (also z. B. dem Rechteinhaber ggü.) der Schulträger die Haftung; holt sich aber im Innenverhältnis vom Schulleiter, der für den Datenschutz verantwortlich ist [27], die entsprechenden Informationen über welchen Anschluss/Account der Verstoss begangen wurde).

Auch will ich euch nicht die Diskussionen zu Freifunk in einer Mailingliste zu einem freien linuxbasierenden Schulserver vorenthalten. Betreff sind „Freifunk“ [28] und „Freifunk oder kein Freifunk, das ist hier die Frage“ [29].

Gruss

BBiwy

Referenzen:
[1] Landesmedienzentrum Baden-Württemberg – Wikipedia
[2] http://www.lmz-bw.de/schultraeger/wlan.html
[3] SessionNet | Stadt Heidelberg - Gremieninformationssystem für Bürgerinnen und Bürger (BI)<br /> Technische Ausstattung in den Heidelberger Schulen - A1_HITS.pdf
[4] IGH-Sanierung läuft aus Sicht der Stadt "reibungslos" - Heidelberg - Nachrichten und Aktuelles - Rhein-Neckar-Zeitung
[5] http://alt.marburg.de/sixcms/media.php/20/IT_Plan%20der%20Stadt%20Marburg.pdf - S. 25
[6] mebis Magazin - S. 10
[7] D21-Studie: Tablets und Laptops für alle Schüler | heise online
[8] Telekom@School vernetzt Schulen | Deutsche Telekom
[9] http://www.gevelsberg.de/media/custom/2116_2453_1.PDF?1416313776
[10] http://www.nibis.de/~as-ver/fach/paedagogik/material/aufsichtspflicht.pdf - S. 2
[11] http://www.wikireli.de/Rechtliche%20Rahmenbedingungen%20beim%20Einsatz%20neuer%20Medien%20in%20der%20Schule.pdf - S. 15 u. 17
[12] http://www.berufliche-schulen-kehl.de/uploads/media/Aufsicht.doc - S. 2
[13] http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Seminare/seminar-meckenbeuren/pdf/ReaderSchulrecht2014.pdf - S. 21
[14] http://www.datenschutzzentrum.de/uploads/schule/WLAN_Bekanntmachung_NBl._2013.pdf
[15] http://www.datenschutzzentrum.de/uploads/schule/WLAN_Bekanntmachung_NBl._2013.pdf - Satz 2
[16] http://www.datenschutzzentrum.de/schule/praxishandbuch-schuldatenschutz.pdf - S. 129
[17] http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/recht/kmbek_edv-nutzung+internet_2012-09-12.pdf
[18] http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen/VwV%20Datenschutz.pdf - S. 3
[19] http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ds_neu/lfs_grundlagen_des_datenschutzrechts_juni_2015.pdf - S. 12
[20] Master of Laws IT law and intellectual property law – Faculty of Law – Leibniz University Hannover - S. 31
[21] http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/recht/medrecht+schule_alp.pdf - S. 8
[22] https://web.archive.org/web/20101009110146/http://shuttle.de/support/schulen/JuSchu-Haftung.pdf
[23] Anstalt des öffentlichen Rechts – Wikipedia
[24] http://www.ph-karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/einrichtungen/zim/pdf/Urheberrechtstag/2014-02-04_-_Kicherer__-_Datenschutz_in_der_Bildung_-_Urheberrechtstag_KA.pdf
[25] https://web.archive.org/web/20101009112014/http://shuttle.de/support/schulen/DSB.schulen.20060104.pdf
[26] http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__19a.html
[27] http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ds_neu/lfs_grundlagen_des_datenschutzrechts_juni_2015.pdf - S. 8
[28] http://comments.gmane.org/gmane.linux.distributions.linuxmuster/9565
[29] http://comments.gmane.org/gmane.linux.distributions.linuxmuster/9572

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Wow, danke für die umfangreiche Auflistung.

Hallo @hdvalentin,

bitte :). Ich bringe gerne meine Kenntnisse und Erfahrungen, welche Freifunk Rhein-Neckar weiterbringen (können), ein.

Nun, der geschriebene Beitrag ist nur ein Ergebnis einer Recherche. Eigentlich wäre diese seitens der Schulträger (also bspw. dem ein oder anderen Informatiker in der IT-Abteilung des z. B. Personal- und Organisationsamtes einer Kommune ggf. unter Zuhilfenahme des Amtes für Schule und Bildung, welche die Schul-IT im Normalfall - weil sie am nächsten an den Schulen sind bzw. sie betreiben - betreuen und ggf. dem Rechtsamtes, den Fachleuten in rechtlichen Belangen) zu tätigen.

Gruss

BBiwy

[quote=“BBiwy, post:19, topic:354”]
Nun, der geschriebene Beitrag ist nur ein Ergebnis einer Recherche. Eigentlich wäre diese seitens der Schulträger zu tätigen.[/quote]

Da hast Du wahrscheinlich Recht.
Wäre es sinnvoll dafür eine Seite im Wiki anzulegen?
Ich schätze hier im Forum geht das eher verloren.