Das ist natürlich eines der wichtigsten Themen. Daher sei auch gleich am Anfang gesagt, das du als Knotenbetreiber keine Angst davor haben muss als Störer haftbar zu werden.
Wie wir das machen: Dein Knoten baut nach dem Flashen und Registrieren eine VPN Verbindung zu unseren Servern (Gateways) auf. Eine VPN Verbindung ist dabei eine Art virtuelles Kabel zwischen deinem Knoten und unseren Servern. Alle Daten, die jetzt über das Freifunk WLAN oder über die LAN Ports erzeugt werden, werden darüber zu unseren Gateways geleitet und verlassen das Freifunk Netz erst dort Richtung übriges Internet. Auf den Daten die an den Gatways das Netz verlassen, steht so als Absender der Name des Vereins (genauer eine auf ihn registrierte IP Adresse).
Dies führt dazu, dass eventuelle Abmahnungen an den Verein gesendet werden und nicht an den eigentlichen Knotenbetreiber.
Wie ist das dann aber, muss der Verein dann die Abmahnungen zahlen? Nein müssen wir nicht. Davor schützt uns unter anderem §8 TMG. Dieser sagt, das wir als ISP nicht Haften, wenn wir die Daten nur unverändert weiterleiten. ISP sind wir dabei nicht durch eine bestimmte Registrierung oder Anmeldung, sondern durch das was wir tun. Nämlich Daten von A nach B transportieren. (Es ist noch etwas komplexer, aber das führt hier zuweit.)
Gleichzeitig können wir, wenn jemand Anfragt wer hinter einer bestimmten Kommunikation steckt, keine Informationen rausgeben, da wir diese nicht haben. Denn A. wollen wir diese Daten nicht und B. dürfen wir sie nicht erheben. Das Datenschutz Gesetz sagt dazu, dass wir nur dann Verbindungsdaten erfassen dürften, wenn wir diese zur Abrechnung brauchen. Da wir allerdings nichts abrechnen müssen, dürfen wir auch keine Daten erfassen. Wenn also jemand kommt sind wir dazu gezwungen, ihn abzuweisen und mitzuteilen, dass wir keine Daten haben.
Ein wichtiger Punkt ist noch, dass es die Störerhaftung nur im Zivilrecht gibt und nicht im Strafrecht. Wenn also jemand eine Straftat nach StGb über unser Netz begeht sind wir eh nicht als Störer haftbar.
Davon ausgeschlossen ist natürlich, wenn die Ermittlungsbehörden mit entsprechendem Beschluss bei uns vor der Tür stehen. Dann sind wir dazu Gezwungen zu kooperieren und werden das auch tun. Allerdings unter der Aufsicht des Vorstands, einer genauen Protokollierung und der Regel nur relevante Daten zu erfassen und es so gut es geht zu unterlassen, Daten Unbeteiligter zu speichern.