heute haben wir Post vom Finanzamt bekommen. Da ist man ja immer grundsätzlich etwas nervös wenn man den Brief öffnet. Aber dafür gibt es keinen Grund. Wir haben den Freistellungsbescheid für die Jahre 2014 und 2015 bekommen und sind somit auch weiterhin gemeinnützig!
Das ist besonders positiv, da Freifunk Communities in anderen Bundesländern in den letzten Monaten vermehrt Probleme damit bekommen haben. Von daher freue ich mich auf weiter positive und aktive Arbeit an den Zielen des Vereins.
Hallo,
das ist super! Wie sieht es denn für die Jahre 2017/2018 aus? Muss das jedes Jahr neu beim Finanzamt angebahnt werden oder stufen sie uns automatisch nach eigenem Ermessen ein?
Die Gemeinnützigkeit war 2017 ja auch Thema im Bundestag:
Was wäre hier die konkreten Auswirkungen im Falle eines positiven Ausgangs gewesen? Würden regionale Freifunker dann nicht mehr jedes Jahr um Freistellungsbescheide bangen müssen, sondern immer alle automatisch gemeinnützig sein?
Und zuletzt: welche konkreten Auswirkungen hat der Gemeinnützigkeitsstatus für Spenden? Lassen sich diese dann leichter absetzen bei der Steuererklärung? (ja, ich bin auf dem Gebiet wirklich Laie… ;))
Ich habe eben diese Threads hier überflogen,
Klartext: Beteiligung ,
… mir ist die Sache aber noch immer nicht richtig klar. Deswegen freue ich mich über Links und Infos!
Die Gemeinnützigkeit erhält man immer für 3 Jahre rückwirkend bescheinigt. In diesen 3 Jahren ist man dann sozusagen in der Schwebe gemeinnützig. Neu Beantragen muss man das nicht, man muss aber mit Tätigkeitsberichten nachweisen, dass tatsächlich eine gemeinnützige Arbeit erfolgt.
Ja, solange sie dann nach einer entsprechenden Definition Freifunk Netze bauen.
Hallo Leah, danke für die Infos!
D.h. wir können Spendern aktuell auch nicht zusichern, dass ihre Spende steuerlich absetzbar sein wird, richtig? Zählt für das Finanzamt der Zustand “in der Schwebe gemeinnützig” auch als gemeinnützig, bzw. ganz konkret: würde eine 2018 geleistete Spende bei einer 2019 abgegebenen Steuerklärung von der Steuer absetzbar sein wenn 2020 erst fest steht, dass ffrn von 2018 bis 2020 gemeinnützig genug war (oder vielleicht auch nicht gemeinnützig genug war)?
Doch, die ist für das Jahr in dem die Spende getätigt wurde absetzbar. Das „in der Schwebe“ mein, dass sollte das Finanzamt nachträglich zu der Überzeugung kommen, dass wir doch nicht genug gemeinnützige Arbeit geleistet haben, müssten wir das was dadurch an Steuervergünstigungen gezahlt wurde aus Vereinsmitteln begleichen. Das ist aber ganz normal.