Pro und Contra: Freifunk und Provider-AGB

Hallo zusammen,

eben bin ich aus Zufall auf den Geschäftsführer von Heidelberg IT (https://www.heidelberg-it.de/) getroffen. Wir hatten wenig Zeit uns auszutauschen, werden dies aber bald nachholen.
Interessant war sein Argument gegen Freifunk für die Stadt HD: Nämlich, dass in einigen Nutzungsverträgen drinnen steht, dass man sein WLAN nicht frei weiterreichen darf.
Daher dieses Thema (ggf. gibts da schon was auf dem Forum, dann entschuldigt :-\ )… was sagt man da drauf? Meine erste Antwort wäre “Wirklich? Na dann wechselt man den Anbieter und schaut, dass es da anders ist.” bei der Stadt. Bei Privatleuten ist es wohl ähnlich? Gibt es da eine Liste von Providern, die das (nicht) verbieten? Dann würde ich das in Zukunft mitdenken, wenn ich über Freifunk mit Dritten spreche.

Danke für euren Input hierzu.

LG, Steffen

Ich verweise mal auf diesen FAQ Artikel.

Z.B. Unitymedia hatte beim letzten mal als ich geguckt habe in den privat Tarifen nur ein „Verbot“ der kommerziellen Weitergabe drin.

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vielen dank, leah, für die schnelle antwort :-)
das nehme ich dann in die argumentation mit rein, denn so sehe ich das im privaten auch. entweder ignorieren oder provider wechseln, falls nötig.
für die stadt hd argumentiert man genauso? ggf. kann die das als öffentlicher träger nicht ignorieren, auch wenn es keinen nachweis gäbe :-\ dann vielleicht einen wechsel? weiß jemand einen der großen provider, die das teilen (es wäre rechtlich wohl auch nicht-kommerziell?) erlauben?

Die Stadt ist kein normaler privater Kunde. Die haben so nen Quatsch in der Regel da nicht mal drin stehen.

Was mich dann noch interessieren würde; vielleicht könnte ein Freifunker gg. so eine Klausel mal eine Musterklage führen, um die generell loszuwerden. Offensichtlich ist das ein Argument gegen Freifunk in der Verwaltung. Ob für interne Nutzung oder weil irgendeine Jugendeinrichtung oder Privatpersonen solche Klauseln haben.

wenn das Erfolgsaussichten hat, kann ich das machen.

Naja, du bräuchtest ja einen direkten Grund dagegen zu klagen und es gibt keinen bekannten Fall in dem das mal von einem Provider durchgesetzt wurde. An sich ist so eine Klausel rechtlich aber schon gültig.

wenn sie Bestand haben darf, gehts natürlich nicht. Sonst könnte man sich ja selbst melden, um danach zu klagen bzw. um feststellen zu lassen, dass man es trotzdem machen darf.

ok, dann also das Argument: mag drinnen stehen, mag gültig sein, aber wegen Grundrechte nicht nachweisbar. Damit “Grauzone”, praktisch aber ohne Problem, wenn mans einfach macht.

Solch eine Klage würde sich nicht lohnen, besser wäre ein Klage nachdem dir dein Provider nachweist, dass du Freifunk betreibst.

Denn wie im verlinkten Thread von leah entnehmen kannst - wäre das ein Verstoß gegen das Datenschutz Gesetzt und das wird - holla die Waldfee - mal ganz schnell richtig teuer. Da ich ja auch bei einem ISP arbeite, habe ich erst vor kurzem eine Datenschutzerklärung unterzeichnen müssen, da werden astronomische Strafzahlungen angedroht…

Was für den ISP sehr schwierig zu beweißen wird. Denn letztendlich läuft über den ISP ja nur das VPN und das hat erstmal nichts mit WLAN zu tun. Mal ganz davon abgesehen das er ja gar nicht kontrollieren darf was ihr da über die Leitung jagt.