Ja, in der Tat steht leider in vielen AGBs von ISPs ,dass du deinen Internetanschluss nicht mit anderen Personen teilen darfst. Meistens gibt es dann noch eine Ausnahme bezüglich Familien/WG Mitgliedern. Dieses Verfahren haben sich die ISPs ausgedacht, damit sie mehr Verträge verkaufen können, denn wenn niemand seinen Anschluss teilen darf muss jede Partei in einem Haus einen eigenen Anschluss mieten und es reicht nicht wenn die Gemeinschaft gemeinsam einen Anschluss betreibt.
Das finden wir Freifunker natürlich ziemlich doof und betrachten es zumeist als unzulässige Einschränkung. Ja, manchmal muss man solche Dinge einfach sehen und sich sagen: “Nö, nicht mit mir!” und es dann einfach ignorieren.
In diesem Fall ist es aber besonders spannend, denn der ISP hat eigentlich keine Chance mit legalen Mitteln zu erfahren, ob ihr euren Internetanschluss teilt. Um diese Information zu bekommen, müsste er sich euren Traffic angucken, analysieren und ermitteln, dass ihr mit unseren Freifunk Gateways Daten austauscht. Das ist aber ein Verstoß gegen das Datenschutz Gesetz und das Fernmeldegeheimnisses im GG. Kann der ISP also nicht offensichtlich machen. Auch sperren kann er die Gateway IPs nicht einfach, da er sich so wegen Wettbewerbsbehinderung strafbar machen würde. Und selbst wenn er das machen und euren Traffic analysieren würde, könnte er noch immer nicht sicher sagen ob ihr euren Anschluss teilt.
Damit zum letzten Punkt: Kann euch der Provider kündigen wenn ihr gegen die AGB verstoßt? Ja, kann er. Wird er aber nicht, denn wenn er euch kündigt, würdet ihr vermutlich zu einem anderen Anbieter wechseln und er selbst ginge leer aus.
Ihr seht also, in die AGB kann euer ISP viel schreiben, ob er es umsetzen oder einfordern kann und wird ist etwas ganz anderes. Funkt einfach frei und macht euch an der Stelle nicht zu viele Gedanken, tausende andere Freifunker machen es auch so.