Status Gemeinnützigkeit des Vereins

Hallo Freifunker*innen,

wir haben leider Post vom Finanzamt bekommen mit dem Inhalt, dass dem Verein ab dem 01.01.2020 die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Grund dafür ist keine Verfehlung des Vereins oder seiner Mitglieder, sondern eine Person beim Finanzamt hat anscheinend noch einmal die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (vom Januar 2015) geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass das Finanzamt mit der Anerkennung einen Fehler gemacht hat und wir nicht die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit erfüllen.

Wir sind natürlich anderer Meinung, vor allem weil die Begründung des Finanzamts sachliche Fehler aufweist. Das werden wir beim Finanzamt richtigstellen und werden natürlich auch juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

Das ganze ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen im Bundesrat (Drucksache 573/18 Bundesrat - Suche - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk ), die Gemeinnützigkeit von Freifunk gesetzlich zuzusichern, sehr unschön für uns. Es kann also sein, dass wir jetzt viel Zeit investieren, um uns mit dem Finanzamt rumzuschlagen, und dann kommt in 6 oder 12 Monaten ein Gesetz, das die ganzen Scherereien obsolet macht.

Wir sind außerdem jetzt dran, Bundestagsabgeordnete mit Bezug zur Rhein-Neckar-Region zu kontaktieren, um auf die Lage aufmerksam zu machen.

Zitat Finanzamt

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51. 59, 60 und 61 AO vom 28.01.2015 aufgehoben mit Wirkung ab:

01.01.2020 (Kalenderjahr, das auf die Aufhebung der Feststellung folgt ‐ § 60a Abs. 5 AO)

Der für die vorgenannte Körperschaft mit Datum vom 28.01.2015 erteilte Bescheid über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen enthält einen materiellen Fehler. Der Feststellungsbescheid wird daher nach § 60a Abs. 5 AO aufgehoben.

Es wurde festgestellt, dass der Verein durch den Aufbau und das Betreiben eines freien WLAN‐und Internet-Netzwerks eine Tätigkeit darstellt, die nicht im abgeschlossen Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO) aufgeführt ist.

Nach der Satzung sowie den eingereichten Unterlagen besteht die zentrale Tätigkeit des Freifunk Rhein-Neckar e.V. im Aufbau sowie im Unterhalten und Pflegen eines freien WLAN-Netzes.

Die weiteren Tätigkeiten (z: B. Wissenschaftlicher Umgang, Fortbildungsmaßnahmen) sind lediglich als Ausfluss aus dieser Hauptbetätigung zu werten. Mit Blick auf das Gebot der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) ist es aber nicht zulässig, den Verein Freifunk Rhein-Neckar e.V. als gemeinnützig zu behandeln und für die Unterhaltung des Netzwerkes einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb anzunehmen. Der Verein steht durch die kostenlose Bereitstellung der Server-Infrastruktur gegenüber seiner Mitglieder im Wettbewerb bereits bestehender Kommunikationsunternehmen gem. § 65 Nr. 3 AO und fördert die eigenwirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Auf und der gegenseitigen Unterstützung in einer Art Tauschring erzielen sowohl der Verein als auch die Mitglieder wirtschaftliche Vorteile. Somit kommt eine Anerkennung des Freifunk Rhein-Neckar e.V. mangels Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nicht in Betracht.

Hinweise:
Die Körperschaft ist nicht mehr berechtigt, auf Grundlage des aufgehobenen Feststellungsbescheides für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen i. S. des § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Auf haftungsrechtliche Konsequenzen nach 9 10b Abs. 4 EStG. 5 9 Abs. 3 KStG. & 9 Nr. 5 GewStG wird hingewiesen.

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Guten Abend, zum Thema des Entzuges der Gemeinnützigkeit für den Freifunk Rhein Neckar e.V…

Der Vorstand aktuell in der Erarbeitung eines Widerspruchs. Dieser wird natürlich zeitnah mit einer Fachanwalt für Vereinsrechts abgestimmt. Sobald der Vorstand dann Rückmeldung vom Finanzamt auf dem Widerspruch bekommen hat, würde der Vorstand ein Update geben.
Grüße i.A. Michel für den Vorstand

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Darf ich noch einen Vorschlag machen? Ruft doch parallel mal beim Finanzamt an und fragt wie es jetzt dazu gekommen ist. Es gibt da sogar einen Beauftragten für Vereinsangelegenheiten (findet ein auf der Website). Das bringt bestimmt schon etwas licht ins Dunkel, vor allem wäre dann evl. klarer was sie zu ihrer Meinungsänderung gebracht hat.

Ich würde auch empfehlen, vorab einmal mit dem Finanzamt zu reden. Die Annahme, Freifunk wäre eine Art „Tauschring“, stimmt doch hinten und vorne nicht.

Da hier bestimmt nur nach Aktenlage entschieden wurde, muss man eventuell zunächst Aufklärungsarbeit leisten und ggf. in die Vereinsatzung die passenden Ziele aufnehmen. Z. B. unterstützt der FFRN ganz klar nach § 52 Abs. 2 Satz 1 (§ 52 AO - Einzelnorm)

  1. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, …
  2. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
  3. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Das können wir doch mit diversen Projekten belegen - schriftliche Nachweise öffentlicher Stellen sollten hier gar kein Problem sein.

Eventuell hilft es auch, wenn Betreiber entsprechender Installationen sich persönlich ans Finanzamt wenden und ihre Arbeit beschrieben. Zusammen mit dem Hinweis, dass ohne FFRN das eine oder andere gemeinnützige Projekt niemals möglich wäre. Z. B. diverse Installationen in Geflüchteten-Unterkünften.

Ansprechpartner stehen hier:
https://fa-weinheim.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/Ansprechpartner

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So es sind jetzt über 14 Tage ohne weitere Äußerung rum, lieber Vorstand, ich bitte hier um ein Update was den aktuell Stand angeht.

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Wenn ich das heute beim Treffen richtig verstanden habe, ist das in Arbeit. Es hat etwas gedauert, da nicht klar war ob die Rechtsschutzversicherung, das übernimmt.

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Ich liebe nichts sagende Antworten :heart_eyes:

Am Mittwoch wird sich mit einem Anwalt aus Heidelberg getroffen und die Situation besprochen.
Eventuell gibt es dann neue Erkenntnisse.

Mehr neue Infos gibt es soweit wie @hdvalentin und ich Verstanden haben nicht.

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Habe neulich mal einen Podcast darüber gehört, warum Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Ein wichtiger Punkt ist wohl immer folgender:

  • Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.

D.h., Freifunk kann Flüchtlinge mit WLAN versorgen und Infoabende veranstalten, um Leute zu schulen und aufzuklären. Sobald aber zusätzlich “viel flächendeckendes WLAN” in Kneipen und anderen öffentlichen Orten dazukommt, wird es sehr schnell zur Auslegungssache. Und wenn dann Vorgaben von oben (Regierung/Höherinstanzliche Gerichte) kommen, machen die Beamten lieber das “einfache” und “sichere”, nämlich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Bin mal gespannt, wie es weiter geht…

Du es ist schön, dass du das was da auf dem Treffen vielleicht gesagt wurde zusammenfasst. Ich hätte nur mal mehr Infos direkt vom Vorstand erwartet, aber vielleicht bin ich mit der Meinung auch alleine.

Fakt ist doch: das flächendeckende WLAN wird von der Community aufgebaut, die zum allergrößten Teil rein gar nichts mit dem Freifunk e.V. zu tun haben. Der Verein stellt lediglich einen großen Teil der Infrastruktur zur Verfügung die eh benötigt wird um die ausschließlich gemeinnützigen Tätigkeiten zu erfüllen. Wie z.B. die Versorgung von Flüchtlingen und anderen gemeinnützigen Projekten.

Und meiner Meinung nach sollte das auch immer noch der Hauptzweck des Vereins sein: Leute online bringen, die es sich anders nicht Leisten können oder denen es ohne uns einfach unmöglich wäre. Mir persönlich ist es egal, ob wir die 1000+ Router abklemmen und Freifunk in der Fläche nicht mehr anbieten können - aber wenn wir unsere Projekte abhängen müssen, fände ich das sehr traurig.

Lieber Vorstand: Fühlt euch aufgefordert das richtig zu stellen uns kämpft dafür, dass es das Finanzamt versteht - und wenn die Konsequenz eben ist, dass wir das Mitmachnetz abklemmen und uns ausschließlich um diese ehrenamtlichen, gemeinnützigen Projekte kümmern.

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Ich verstehen deine Einwände voll und ganz :slight_smile:

Update vom Vorstand:

Wir haben eine Anwaltskanzlei beauftragt fristgerecht Widerspruch einzulegen. Dies geschieht in dieser Kalenderwoche. Die Kosten für diesen Fall übernimmt unsere Rechtschutzversicherung (außer den Eigenanteil).

Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir euch zeitnah informieren.
Grüße
i.A. des Vorstandes
Michel

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Und täglich grüßt das Murmeltier, sagt doch mal wie ist der Status hier. Es scheint so langsam echt ein bisschen bedenklich, das hier kaum was passiert. Ihr hab mir ja schon privat mitgeteilt, dass euch der Anwalt den Termin abgesagt hat. Nun sind noch 2 Tage für die Frist übrig. Evl. solltet ihr spätestens jetzt mal anrufen hint hint und das selber machen.

Und um das mal klarer zu formulieren, ich halte das aktuelle Vorgehen für nicht sonderlich gut. Sollte hier nicht bald eine Verbesserung eintreten was Kommunikation (transparenz) und Vorgehen angeht sehe ich mich leider gezwungen mich final aus dem Projekt zurückzuziehen, da mir das Vertrauen als nötige Grundlage fehlt.

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@fbausch @sur5r @Michel Morgen ist die Frist abgelaufen, hat alles funktioniert? Wenn ja, habt ihr eine schriftliche Bestätigung? Wenn nein, was ist euer Plan?

Meiner Meinung nach hätte vor spätestens einer Woche der Brief raus gehen sollen und zusätzlich eine öffentliche Pressemitteilung in den Zeitungen der Region, Twitter und Facebook Posts.
Wieso?
Weil wir sicher nicht die einzigen sind die es betreffen wird. Und selbst wenn doch, muss hier eventuell auch die Politik involviert werden, mindestens aber jedoch unsere Nutzer informiert.
Es verlassen sich viele Menschen darauf dass es unser Netz gibt, das wird von heute auf morgen abgeschaltet werden solltet ihr nicht handeln. Macht euch das bitte bewusst.

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Der Anwalt hat letzte Woche bereits zur Fristwahrung Einspruch beim Finanzamt eingelegt. Die genaue Begründung wird noch formuliert. Ich werde am Montag diesbezüglich beim Anwalt anrufen.

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Kannst Du bitte mal erklären, warum Du hier mit Abschaltung des Netzes drohst? Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist meiner Meinung nach ein finanzielles und kein technisches. Die Situation ist blöd genug wie sie ist, Drohungen von eurer Seite helfen da nun wirklich nicht.

Können wir selbstverständlich gern, allerdings ist das keine Drohung, sondern einfach eine Beschreibung der existierenden Problematik.

Wie du anmerkst, ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erstmal ein finanzielles Problem und kein technisches. Leider lässt sich jedoch die technische Infrastruktur ohne Geld nicht betreiben. Darüber hinaus ergeben sich auf unmittelbar weitere Probleme, dazu zitiere ich mal aus der Satzung (§2 Abs. 4):

Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegunstigter Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins entsprechend vorheriger Festlegung durch die Mitgliederversammlung ganz oder in Teilen an einen oder mehrere der folgenden Vereine.

Ich hab den entscheidenden Satz mal hervorgehoben. Aus dieser Regelung folgt, dass in dem Moment in dem die Gemeinnützigkeit weggefallen ist, sämtliches Vermögen unmittelbar nicht mehr verfügbar ist, da es an die entsprechenden Nachfolger fällt.
Somit ist der Verein in diesem Falle unmittelbar zahlungsunfähig. Damit müssen sofort alle laufenden Kostenträger, also die Infrastruktur, gekündigt werden, sollte sich keine unmittelbare Übergangsfinanzierung ergeben.

Daraus folgt: Abschaltung des Netzes.

Ok, allerdings lassen sich die laufenden Kosten für den Serverbetrieb etc. wie Du selbst weißt nahezu aus den Mitgliedsbeiträge bestreiten, das wäre also noch kein Problem.

Die Selbstmordklausel in der Satzung hatte ich in der Tat nicht mehr präsent, damit ist meine vorherige Frage hinfällig.

Da muss ich dich leider enttäuschen, auch die Mitgliedsbeiträge sind Teil des Vereinsvermögens. Es geht hier sowohl um finanzielle Mittel die in bar oder in gebundener Form, z.B. Hardware, vorliegen.

Passiert, ist aber eine völlig normale Regelung für gemeinnützige Vereine.

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