Können wir selbstverständlich gern, allerdings ist das keine Drohung, sondern einfach eine Beschreibung der existierenden Problematik.
Wie du anmerkst, ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erstmal ein finanzielles Problem und kein technisches. Leider lässt sich jedoch die technische Infrastruktur ohne Geld nicht betreiben. Darüber hinaus ergeben sich auf unmittelbar weitere Probleme, dazu zitiere ich mal aus der Satzung (§2 Abs. 4):
Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegunstigter Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins entsprechend vorheriger Festlegung durch die Mitgliederversammlung ganz oder in Teilen an einen oder mehrere der folgenden Vereine.
Ich hab den entscheidenden Satz mal hervorgehoben. Aus dieser Regelung folgt, dass in dem Moment in dem die Gemeinnützigkeit weggefallen ist, sämtliches Vermögen unmittelbar nicht mehr verfügbar ist, da es an die entsprechenden Nachfolger fällt.
Somit ist der Verein in diesem Falle unmittelbar zahlungsunfähig. Damit müssen sofort alle laufenden Kostenträger, also die Infrastruktur, gekündigt werden, sollte sich keine unmittelbare Übergangsfinanzierung ergeben.
Daraus folgt: Abschaltung des Netzes.