Status Gemeinnützigkeit des Vereins

Sind 7 Gateways, also ein paar Waffeln mehr.

Vielleicht kann man mit dem Finanzamt (oder Politikern) eine Art Deal machen: Wenn der Verein komplett abgewickelt wird, fällt auch die Internetversorgung von Flüchtlingsheimen weg. Das wollen wohl weder das Finanzamt noch die zuständigen Politiker. Wenn man nun anbietet, die “flächige” WLAN-Versorgung abzuschalten/auszugliedern und nur die Versorgung von Flüchtlingsheimen als Verein unterstützt, könnte man vielleicht die Gemeinnützigkeit behalten und der Verein wäre finanziell nicht runiniert.

Ob dann später einige Knoten am Netz hängen, die nicht auf der Karte auftauchen, wird wahrscheinlich gar nicht so genau kontrolliert werden…

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Schön wäre es, aber das wird nicht passieren.

Damit wären wir quasi schon bei dem Vorschlag den ich bei meinem Rücktritt und schon ein paar mal vorher gemacht habe, es gab damals sehr deutlich Gegenrede und ich bin mir nicht sicher ob das heute anders wäre.

Aber schön, dass es nun doch etwas Bewegung zu geben scheint.

Beim ersten Satz gehe ich konform, die zwangsweise Liqidation hingegen sehe ich nicht: Ab Wegfall der Gemeinnützigkeit verliert der Verein sein Vereinsvermögen zu diesen Zeitpunkt. Hat der Verein ab Wegfall der Gemeinnützigkeit – und der Termin steht ja nun schon lange im Raum – keine Verbindlichkeiten, besteht kein Problem, denn ein Verein muß per se kein Vereinsvermögen >0 besitzen, er muß nur seine Verbindlichkeiten Stand Fälligkeit erfüllen können. Kurzum: in Anbetracht des absehbaren Wegfalls der Gemeinnützigkeit mit Wegfalls des bestehenden Vereinsvermögens täte der Vorstand gut daran dafür zu sorgen, daß der Verein zum 01.01.2020, 00:00 Uhr aus allen Verträgen o. ä. raus ist. In dem Falle kann man zu dem Stichtag auch die Satzung dahingehend ändern, daß man die Gemeinnützigkeit streicht und ab 2020 als steuerlich unprivilegierter Verein weitermacht.

Leider(?) hängt es nicht am Deiner oder meine Meinung, sondern der der Finanzverwaltung, welche wiederum den Entscheidungen der Politik folgt. Daß CDU/CSU und SPD „uns“ („die Freifunker“) nun zum zweiten Mal in Folge verraten haben, sollte man durchaus publik machen. (Nützen wird es eh’ nichts, der Schaden ist aber schon eingetreten, also warum zurückhaltend sein?)

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Moin moin,

ich möchte euch ein Update zum aktuellen Stand geben.

@fbausch und ich waren am 09.09.2019 bei unserem Anwalt und haben über die Möglichkeiten zu agieren gesprochen.

Zum Thema Gemeinnützigkeit wurde von unserem Anwalt für Vereinsrecht folgende Aussagen getroffen.

Die Gemeinnützigkeitsfeststellung vom Finanzamt für den FFRN aus dem Jahr 2015 ist unbefristet. Somit gilt diese Feststellung solange, bis ein rechtskräftiger Beschluss des Finanzamtes diesen Bescheid von 2015 ab einem Bestimmten Zeitpunkt aufheben würde.

Die Gemeinnützigkeit kann nur bei vorsätzlichen Verstößen gegenüber der Vereinssatzung nachträglich aberkannt werden, dies ist bei uns nicht der Fall. Somit besteht die Gemeinnützigkeit mindestens bis Ende 2019.

Der uns zugestellte Bescheid vom 07.03.19 ist (aktuell) nicht rechtskräftig da wir uns im Widerspruchsverfahren befinden.
Rechtskräftig kann dieser nur werden, wenn ein abschließender Beschluss vom Finanzamt erfolgen würde und alle unsere Gründe ablehnen würden - und wir keine Rechtsmittel innerhalb eines Monats einlegen würden.

Wir haben mit unseren Anwalt um Aufschub der Entscheidung gebeten, da in Absehbarer Zeit auf Bundespolitischer Ebene eine Entscheidung zur Änderung der Abgabenordnung getroffen werden soll und somit die Entscheidungsgrundlage für die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den FFRN entfallen würde.

Aus Sicht unseres Anwaltes besteht aktuell kein Grund kurzfristig z.B. die Satzung des Vereines zu ändern, dies wäre frühestens nach einem abschließenden Bescheid notwendig.

Folgenden Brief hat unser Anwalt an das Finanzamt übersendet am 13.09.2019:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihr Schreiben vom 12.08.2019 wollen wir innerhalb offener Frist vorab um Fristverlängerung um
einen Monat bitten. Bekanntlich steht eine Änderung der Vorschriften über die Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung bevor. Hierzu verweisen wir auf die Bundestagsdrucksachen 19/6925 und 19/6490, die inhaltlich auch vom Bundesrat befürwortet werden. Diese beinhalten Vorschläge dahingehend, dass die hier den Gegenstand der Diskussion bildende Problematik künftig nicht mehr bestehen wird. Lediglich wegen anderer noch vorgesehener Änderungen der Abgabenordnung ist dies noch nicht in Gesetzesform gefasst worden, steht jedoch demnächst bevor.
Vor diesem Hintergrund erscheint zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, über den vorliegenden Einspruch letztendlich zu entscheiden mit der fast sicher voraussehbaren Folge, dass dagegen dann Klage erhoben werden wird.
Das zuständige Finanzgericht wird aufgrund der Tatsache, dass die Thematik sich in den Vorlagen für die Gesetzgebung wiederfindet, keine Entscheidung treffen, zumindest nicht zeitnah.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um gegebenenfalls über den vorgenannten Zeitraum hinausgehende Fristverlängerung.
Fürsorglich: Sollte dies seitens des Amtes nicht in Frage kommen, bitten wir auf jeden Fall um Fristverlängerung um den einen Monat, da wir in der Sache selbst noch Stellung nehmen müssen, wobei auch eine durchaus mögliche Satzungsänderung im Raume steht, die den dortigen Hinweisen Rechnung tragen würde.
Wie erwähnt, wäre dies jedoch nicht notwendig, wenn das im Laufe befindliche Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen wäre.
Mit freundlichen Grüßen

Wenn Ihr weitere Fragen zu diesem Thema habt - stellt die bitte hier oder per Mail an vorstand@ffrn.de

Wir werden euch weiterhin über dieses Thema auf dem laufenden halten.

Für den Vorstand
Michel

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@Michel bitte korrigiere mich, aber so einfach ist es ja nicht. Die Gemeinnützigkeit kann uns vielleicht nicht aus den aktuellen Gründen des FA aberkannt werden (vor Ende des aktuellen Jahres), sollte sich jedoch bei der aktuellen Prüfung der in diesem Jahr fälligen Steuererklärung ergeben, dass wir die satzungsgemäßen Zwecke, die die Gemeinnützigkeit begründen, nicht ausreichend erfüllen, kann uns diese auch für einzelne Geschäftsjahre der vergangenen drei Jahre aberkannt werden. Da besteht also durchaus ein gewisses Risiko.

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25.10.2019

Was gilt als gemeinnützig? Kriterien aus den Siebziger Jahren widersprechen dabei aktuellen gesellschaftlichen Strömungen. Während Freizeitvereine als gemeinnützig gelten, kämpfen politische Organisationen mit diesem Status. Jetzt kündigt Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Reform an.

zum Hören als mp3

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Es gibt eine Allianz „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“, die sich für ein faires Gemeinnützigkeitsrecht einsetzt und auch uns in Fragen bzgl. der Gemeinnützigkeit zur Seite steht.

Momentan sammeln sie Unterschriften für eine Veränderung des Gemeinnützigkeitsrechts:
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/appell/
Wenn Du auch der Meinung bist, dass gemeinnütziges Engagement wichtig ist, unterzeichne bitte den Appell und gib es in Deinem Bekanntenkreis weiter!

Ich bin mir bei der ganzen Geschichte um die Gemeinnützigkeit von politischen Organisationen halt etwas unsicher, ob “Freifunk” sich dort anschließen sollte. Zwar ist Freifunk natürlich auch irgendwo politisch ist (wie praktisch alles im Leben), ich sehe jedoch einen deutlichen Unterschied zwischen einer politischen Organisation und Freifunk. Freifunk sehe ich persönlich - abseits der “Politik” jeden zu vernetzten - als politisch vergleichsweise “neutral”.

Ich denke halt, das unabhängig von der Frage welche “politische Organisationen” gemeinnützig anerkannt werden sind, oder welche zukünftig anerkannt werden sollen, das Freifunk geradezu ein Paradebeispiel dafür ist, was eigentlich Gemeinnützigkeit darstellt. Bei den politischen Organisationen um die es aber in der aktuellen Diskussion geht, kann man das aus meiner Sicht wesentlich stärker diskutieren.
Ich weiß halt nicht ob man zu stark bei den politischen Organisationen “untertauchen” sollte, da Freifunk dann Gefahr läuft auch eher als eine solche gesehen zu werden. Und dann in der Folge (falls gegen die Gemeinnützigkeit von politischen Organisationen entschieden wird), Freifunk schon wieder nicht als gemeinnützig anerkannt wird.

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An sich ist Freifunk per se durchaus politisch agitativ unterwegs; man funkt nicht frei, weil man rumfunken will, sondern um gegen – seinerzeit – Störerhaftung ein Zeichen zu setzen, gegen Hotspots, für deren Nutzung man mit seinen Daten zahlt … »Werde Freifunker_in und baue ein Stück vom Internet selber auf« — eines, in welchem nicht spioniert, nicht datengesammelt wird.

Was den sauren Hering der Gemeinnützigkeit von Freifunk angeht, den die Bundespolitik nun im dritten (oder schon vierten?) Jahr »uns Freifunkern« vor die Nase hält: einerseits ist der abgenutzte Vergleich von 2015+ Freifunk mit 1990+ Internetvereinen fachlich und sachlich falsch, zum anderen ist es der Politik kein wirkliches Anliegen. Falls, und das ist eben kein ›wenn‹, das versehentlich doch kommen sollte, werden viele Akteure zwar in die Kameras strahlend von der Überfälligkeit faseln, faktisch aber ebenso überrascht sein, wie bei der Entscheidung pro »Ehe für alle« im Sommer 2017 …

… kurzum: das Verfahren läuft, den Ausgang kann man gemütlich bei Popcorn im Sessel sitzend abwarten.

Vielleicht hast du recht. Wie ich ja schon schrieb ist ja alles irgendwo politisch. Und vielleicht ist der Freifunk auch politischer als ich das in meinem vorherigen Beitrag behauptet habe. Trotzdem sehe ich eben einen Unterschied zwischen Freifunk und „anderen“ politischen Vereinen/Vereinstypen. In dieser Annahme sehe ich mich auch dadurch bestätigt, das es eben sehr viele Lippenbekenntnisse für die Gemeinnützigkeit von Freifunk gibt. Das ist ja nicht gerade überall der Fall.
Es muss eben theoretisch nur noch passieren. Für den FFRN und seine Probleme mit dem Finanzamt hoffe ich jedenfalls, das die Tüte Popcorn nicht leer ist bevor es da eine positive Entscheidung gibt :wink::sweat_smile:

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Freifunk endlich allgemein als Gemeinnützig anzuerkennen ist schon wieder gescheitert: https://forum.freifunk.net/t/gemeinnuetzigkeit-freifunk-steht-im-koalitionsvertrag/16560/47?u=tomh

Der Initiativ-Antrag der FDP zur „Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-
Initiativen“ (19/6490), der die Gesetzesvorlage des Bundesrates begleitete, wurde
von FDP, Linksfraktion und Grünen unterstützt, während CDU/CSU, SPD und AfD
ihn vorgestern ablehnten.

Vermutlich wartet man bei der SPD und CDU Fraktion auf den großen Wurf eines
neuen Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechtes. Da möchte man vorher wohl
nichts mehr durchwinken was sich dann andere - hier z.B. die FDP-Fraktion -
auf die Fahne schreiben können. Auch wenn sich Anfang des Jahres alle
Fraktionen darüber einige waren, dass Freifunk in die AO aufzunehmen ist,
das Ganze auch über den Bundesrat eingebracht wurde, scheint es hier wohl
Spielchen zu geben, die uns nun auf die Füße fallen. Es ist und bleibt ein
Trauerspiel.

Bleibt zu Hoffen, dass der “Große Wurf” tatsächlich noch kommt und das
wir Freifunker und unser Tun sich da auch so wiederfinden wird, dass die
Finanzverwaltung nicht umhin kommt, uns als gemeinnützig anzuerkennen.

Bis dahin kann man Freifunkvereinen wohl nur empfehlen die Füße still zu
halten und möglichst unter dem Radar der Finanzverwaltung zu fliegen.
Man sollte jedoch Rücklagen halten, um Forderungen bedienen zu können,
die ggf. in Form von Steuernachzahlungen etc auf die Vereine zukommen
könnten. So ein Fall sollte nicht gleich zur Zahlungsunfähgikeit führen.

Die Änderung der AO in Bezug auf FF war im Februar ja noch groß angekündigt.
In der “Halbzeitbilanz” unserer Bundesregierung ist ist sie zwischenzeitlich wohl
unter die Räder gekommen. Von Freifunk ist da explizit nicht mehr viel übrig.

Auf 61 der “Halbzeitbilanz” in ist in der Zeile 1787 ausführt:
.
"Zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und Ehrenamts
planen wir u. a. eine Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und
Stiftungsrechts."

Von Freifunk als Begrifflichkeit im Zusammenhang mit der zu ändernden AO
ist da leider keine Rede mehr. Bleibt zu hoffen, dass sich unser Tun bei dem
“Großen Wurf” dann auch so wiederfinden wird, dass die Finanzverwaltungen
die Gemeinnützigkeit bei Freifunkvereinen wieder anerkennen können.

Ich denke schon das irgendwo Hoffnung besteht, das die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts “demnächst” kommt. Aktuell kann man ja viel lesen, das sich das Finanzministerium verschiedenen Problemen in dieser Hinsicht widmet und diese angehen möchte.
Am 23. 10. 2019 wurde beispielsweise ein Artikel der taz veröffentlicht, in dem diese schreibt, das nach ihren Informationen zwischen Bund und Ländern Einigkeit darüber herrscht, das Freifunk gemeinnützig werden soll. Und ich kann ja irgendwo schon verstehen, das man nicht vorab Freifunk für Gemeinnützig erklären möchte, da eben dann sicherlich noch mehr ankommen und ebenfalls eine schnelle Lösung wollen. Blöd ist es trotzdem. Vor allem wenn wie beispielsweise eben wie hier Zeitdruck herrscht.

Das Problem bei den taktischen Spielchen ist halt, das es gar nicht so unwahrscheinlich ist, daß in Kürze sich die Letzte GroKo auch formell auflöst. (Unter Scholz als SPD-Führendem eher weniger, beim anderen möglichen Führungsdoppel eher mehr wahrscheinlich.) Und, ganz ehrlich, wenn sich die Länder schon 2017 einig waren, und der Bund das seit 2018 vorhat, warum packt man Freifunk nicht Anfang 2019 in die AO und klärt den anderen Kram danach? Wille zur Änderung sieht anders aus.

Gibt es hier eigentlich was neues? So langsam wird es ja eng und ich vermute mal die Aufschiebung wird nichts nachdem der Bundestag jetzt nochmal gesagt hat… nö kein Interesse.

Was die allgemeine Annerkennung der Gemeinnützigkeit angeht:

Ich habe mir dasselbe gedacht… Erst hat die GroKo Werbung damit gemacht, dass sie Gemeinnützigkeit fördern wollten. Und Zack um 180° gedreht und erstmal an einigen Stellen die Gemeinnützigkeit aberkannt. Oder ist jemandem bekannt, dass schon neue, gemeinnützige Vereine benannt wurden?

Ist ja auch vollkommen egal, denn wir haben dieses Jahr (jedenfalls zu meiner Kenntnis) nichts getan was eine Gemeinnützigkeit generell rechtfertigen würde.

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